Rahmenlehrplan für die
Ausbildungsberufe
Fachinformatiker und Fachinformatikerin
IT-System-Elektroniker und IT-System-Elektronikerin
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.2019)
Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Referat Berufliche Bildung, Weiterbildung und Sport
Taubenstraße 10
10117 Berlin
Tel. 030 25418-499
berufsbildung@kmk.org
http://www.kmk.org
Seite 3
Teil I
Vorbemerkungen
Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden und mit der entspre-
chenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bun-
desministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt.
Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses bzw.
vergleichbarer Abschlüsse auf. Er enthält keine methodischen Festlegungen für den Unter-
richt. Der Rahmenlehrplan beschreibt berufsbezogene Mindestanforderungen im Hinblick auf
die zu erwerbenden Abschlüsse.
Die Ausbildungsordnung des Bundes und der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz
sowie die Lehrpläne der Länder für den berufsübergreifenden Lernbereich regeln die Ziele und
Inhalte der Berufsausbildung. Auf diesen Grundlagen erwerben die Schüler und Schülerinnen
den
Abschluss
in
einem
anerkannten
Ausbildungsberuf
sowie
den
Abschluss
der
Berufs-
schule.
Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne
um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass die Vorgaben des Rahmenlehrplanes zur fachli-
chen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleiben.
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Teil II
Bildungsauftrag der Berufsschule
Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen
gemeinsamen Bildungsauftrag.
Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort, der auf der Grundlage der Rahmenver-
einbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.03.2015 in
der jeweils geltenden Fassung) agiert. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den an-
deren an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen und hat die Aufgabe, den Schülern und
Schülerinnen die Stärkung berufsbezogener und berufsübergreifender Handlungskompetenz
zu ermöglichen. Damit werden die Schüler und Schülerinnen zur Erfüllung der Aufgaben im
Beruf sowie zur nachhaltigen Mitgestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft in sozialer,
ökonomischer, ökologischer und individueller Verantwortung, insbesondere vor dem Hinter-
grund sich wandelnder Anforderungen, befähigt. Das schließt die Förderung der Kompetenzen
der jungen Menschen
-
zur persönlichen und strukturellen Reflexion,
-
zum verantwortungsbewussten und eigenverantwortlichen Umgang mit zukunftsorien-
tierten Technologien, digital vernetzten Medien sowie Daten- und Informationssyste-
men,
-
in berufs- und fachsprachlichen Situationen adäquat zu handeln,
-
zum lebensbegleitenden Lernen sowie zur beruflichen und individuellen Flexibilität zur
Bewältigung der sich wandelnden Anforderungen in der Arbeitswelt und Gesellschaft,
-
zur beruflichen Mobilität in Europa und einer globalisierten Welt
ein.
Der Unterricht der Berufsschule basiert auf den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungs-
beruf bundeseinheitlich erlassenen Ordnungsmitteln. Darüber hinaus gelten die für die Berufs-
schule erlassenen Regelungen und Schulgesetze der Länder.
Um ihren Bildungsauftrag zu erfüllen, muss die Berufsschule ein differenziertes Bildungsan-
gebot gewährleisten, das
-
in
didaktischen
Planungen
für
das
Schuljahr
mit
der
betrieblichen
Ausbildung
abge-
stimmte handlungsorientierte Lernarrangements entwickelt,
-
einen Unterricht mit entsprechender individueller Förderung vor dem Hintergrund unter-
schiedlicher Erfahrungen, Fähigkeiten und Begabungen aller Schüler und Schülerinnen
ermöglicht,
-
ein individuelles und selbstorganisiertes Lernen in der digitalen Welt fördert,
-
eine Förderung der bildungs-, berufs- und fachsprachlichen Kompetenz berücksichtigt,
-
eine
nachhaltige
Entwicklung
der
Arbeits-
und Lebenswelt
und
eine
selbstbestimmte
Teilhabe an der Gesellschaft unterstützt,
-
für Gesunderhaltung und Unfallgefahren sensibilisiert,
-
einen
Überblick
über
die
Bildungs-
und
beruflichen
Entwicklungsperspektiven
ein-
schließlich unternehmerischer Selbstständigkeit aufzeigt, um eine selbstverantwortliche
Berufs- und Lebensplanung zu unterstützen,
-
an den relevanten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Ergebnissen im Hinblick auf
Kompetenzentwicklung und Kompetenzfeststellung ausgerichtet ist.
Seite 5
Zentrales Ziel von Berufsschule ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu
fördern. Handlungskompetenz wird verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Ein-
zelnen,
sich
in
beruflichen, gesellschaftlichen
und
privaten
Situationen sachgerecht
durch-
dacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Handlungskompetenz
entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Selbstkompe-
tenz und Sozialkompetenz.
Fachkompetenz
Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und
Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das
Ergebnis zu beurteilen.
Selbstkompetenz
1
Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforde-
rungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durch-
denken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und
fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstver-
trauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere
auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an
Werte.
Sozialkompetenz
Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und
Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwor-
tungsbewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch
die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.
Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz sind immanenter Be-
standteil von Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz.
Methodenkompetenz
Bereitschaft und Fähigkeit zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung
von Aufgaben und Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte).
Kommunikative Kompetenz
Bereitschaft und Fähigkeit, kommunikative Situationen zu verstehen und zu gestalten. Hierzu
gehört es, eigene Absichten und Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu ver-
stehen und darzustellen.
Lernkompetenz
Bereitschaft und Fähigkeit, Informationen über Sachverhalte und Zusammenhänge selbststän-
dig und gemeinsam mit anderen zu verstehen, auszuwerten und in gedankliche Strukturen
einzuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit und Bereitschaft, im
Beruf und über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und
diese für lebenslanges Lernen zu nutzen.
1
Der Begriff „Selbstkompetenz“ ersetzt den bisher verwendeten Begriff „Humankompetenz“. Er berücksichtigt
stärker den spezifischen Bildungsauftrag der Berufsschule und greift die Systematisierung des DQR auf.
Seite 6
Teil III
Didaktische Grundsätze
Um dem Bildungsauftrag der Berufsschule zu entsprechen werden die jungen Menschen zu
selbstständigem Planen, Durchführen und Beurteilen von Arbeitsaufgaben im Rahmen ihrer
Berufstätigkeit befähigt.
Lernen in der Berufsschule zielt auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompe-
tenz. Mit der didaktisch begründeten praktischen Umsetzung - zumindest aber der gedankli-
chen Durchdringung - aller Phasen einer beruflichen Handlung in Lernsituationen wird dabei
Lernen in und aus der Arbeit vollzogen.
Handlungsorientierter Unterricht im Rahmen der Lernfeldkonzeption orientiert sich prioritär an
handlungssystematischen Strukturen und stellt gegenüber vorrangig fachsystematischem Un-
terricht eine veränderte Perspektive dar. Nach lerntheoretischen und didaktischen Erkenntnis-
sen sind bei der Planung und Umsetzung handlungsorientierten Unterrichts in Lernsituationen
folgende Orientierungspunkte zu berücksichtigen:
-
Didaktische
Bezugspunkte
sind
Situationen,
die
für
die
Berufsausübung
bedeutsam
sind.
-
Lernen vollzieht sich in vollständigen Handlungen, möglichst selbst ausgeführt oder zu-
mindest gedanklich nachvollzogen.
-
Handlungen fördern das ganzheitliche Erfassen der beruflichen Wirklichkeit in einer zu-
nehmend globalisierten und digitalisierten Lebens- und Arbeitswelt (zum Beispiel öko-
nomische, ökologische, rechtliche, technische, sicherheitstechnische, berufs-, fach- und
fremdsprachliche, soziale und ethische Aspekte).
-
Handlungen greifen die Erfahrungen der Lernenden auf und reflektieren sie in Bezug auf
ihre gesellschaftlichen Auswirkungen.
-
Handlungen berücksichtigen auch soziale Prozesse, zum Beispiel die Interessenerklä-
rung oder die Konfliktbewältigung, sowie unterschiedliche Perspektiven der Berufs- und
Lebensplanung.
Seite 7
Teil IV
Berufsbezogene Vorbemerkungen
Der vorliegende Rahmenlehrplan für die Berufsausbildungen zum Fachinformatiker und zur
Fachinformatikerin in den Fachrichtungen Anwendungsentwicklung, Systemintegration, Da-
ten- und Prozessanalyse und Digitale Vernetzung sowie zum IT-System-Elektroniker und zur
IT-System-Elektronikerin ist mit den Verordnungen über die Berufsausbildung zum Fachinfor-
matiker und zur Fachinformatikerin vom 28.02.2020 (BGBl. I S. 250) sowie zum IT-System-
Elektroniker und zur IT-System-Elektronikerin vom 28.02.2020 (BGBl. I S. 268) abgestimmt.
Die
Rahmenlehrpläne
für
die
Ausbildungsberufe
Fachinformatiker/Fachinformatikerin
(Be-
schluss der Kultusministerkonferenz vom 25.04.1997) und Informations- und Telekommunika-
tionssystem-Elektroniker/Informations-
und
Telekommunikationssystem-Elektronikerin
(Be-
schluss
der
Kultusministerkonferenz
vom
25.04.1997)
werden
durch
den
vorliegenden
Rahmenlehrplan aufgehoben.
Die für den Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde erforderlichen Kompetenzen wer-
den auf der Grundlage der „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirt-
schafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“ (Beschluss der Kultus-
ministerkonferenz vom 07.05.2008) vermittelt.
In
Ergänzung
des
Berufsbildes
(Bundesinstitut
für
Berufsbildung
unter
http://www.bibb.de)
sind folgende Aspekte im Rahmen des Berufsschulunterrichtes bedeutsam:
Fachinformatiker
und
Fachinformatikerinnen
und
IT-System-Elektroniker
und
IT-System-
Elektronikerinnen
sind
branchenübergreifend
in
unterschiedlichen
Unternehmensbereichen
eingesetzt, wodurch die Schwerpunkte der beruflichen Handlungsfelder deutlich divergieren
können. Typische berufliche Handlungsfelder der technischen IT-Berufe sind die Erstellung
von Anwendungen zum Umgang mit Daten, Arbeitsplätzen und digital vernetzten Systemen
und die Übergabe an die Kunden. Je nach beruflichem Schwerpunkt werden dabei Neuent-
wicklungen von oder Modifikationen an Hardware und Software vorgenommen. Die Fachar-
beiter und Facharbeiterinnen kommunizieren im technischen Support sowie bei der Beratung,
Inbetriebnahme und Übergabe mit Kunden und Mitarbeitern adressatengerecht. Bei der fort-
schreitenden digitalen Vernetzung, dem Aufbau und der Entwicklung von cyber-physischen
Systemen und der Implementierung vom maschinellem Lernen und künstlicher Intelligenz in
Anwendungen und Systemen arbeiten beiden Berufe, sowie die Fachrichtungen eng verzahnt
miteinander und mit den kaufmännischen IT-Berufen zusammen.
Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung ha-
ben ihren Schwerpunkt in der Projektierung und Entwicklung von Softwarelösungen unter Be-
rücksichtigung der Informationssicherheit. Entwicklungsprozesse finden mit agilen, vernetzen
und multidisziplinären Methoden statt. Zudem werden für das jeweilige Projekt angemessene
Programmierparadigmen, -sprachen und -umgebungen ausgewählt.
Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen in der Fachrichtung Systemintegration haben ih-
ren Schwerpunkt bei der Planung, Installation, Konfiguration, Inbetriebnahme und Verwaltung
vernetzter Systeme. Dabei werden diese Systeme unter Berücksichtigung der Informationssi-
cherheit entwickelt, modifiziert und betrieben, Dienste implementiert sowie Störungen einge-
grenzt und behoben.
Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen in der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse
haben ihren Schwerpunkt in der Entwicklung von Systemen maschinellen Lernens, der Ana-
lyse von Prozessen und Daten zur Optimierung von digitalen Geschäftsprozessen und der
Seite 8
Einbindung neuer digitaler Geschäftsmodelle, jeweils unter Berücksichtigung der Informati-
onssicherheit.
Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen in der Fachrichtung Digitale Vernetzung haben
ihren Schwerpunkt in der Entwicklung, Inbetriebnahme und dem Support von digital vernetzten
Prozessen, Anwendungen und Produkten unter Berücksichtigung der Informationssicherheit.
Dabei werden cyber-physische Systeme, sowie deren Software neu erstellt oder vorhandene
Systeme miteinander zu neuen Lösungen kombiniert und vernetzt.
IT-System-Elektroniker
und
IT-System-Elektronikerinnen
haben
ihren
Schwerpunkt
bei
der
Planung, Konfiguration und Inbetriebnahme von Systemen und deren Stromversorgung. Sie
unterstützen
bei
der
Erstellung
kundenspezifischer
cyber-physischer
und
digital
vernetzter
Systeme durch Modifikation der Hardware und Anpassung der Software sowie beim techni-
schen Support dieser Systeme, jeweils unter Berücksichtigung der Informationssicherheit.
Die Lernfelder orientieren sich an diesen beruflichen Handlungsfeldern. Sie sind methodisch-
didaktisch so umzusetzen, dass sie zu einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz
führen. Diese umfasst insbesondere fundiertes Fachwissen, kommunikative Fähigkeiten, ver-
netztes und analytisches Denken, Eigeninitiative, Empathie und Teamfähigkeit. Angesichts
der kurzen Innovationszyklen im Bereich der Entwicklungsmethoden, technischen Treibern
und Anwendungen benötigen IT-Berufe ein hohes Maß an Selbstorganisation und Lernkom-
petenz.
Die in den Lernfeldern formulierten Kompetenzen beschreiben den Qualifikationsstand am
Ende des Lernprozesses und stellen den Mindestumfang dar. Inhalte sind in Kursivschrift nur
dann aufgeführt, wenn die in den Zielformulierungen beschriebenen Kompetenzen konkreti-
siert oder eingeschränkt werden sollen. Die Lernfelder bauen spiralcurricular aufeinander auf.
Der Kompetenzerwerb im Kontext der digitalen Arbeits- und Geschäftsprozesse ist integrativer
Bestandteil der Fachkompetenzen und entfaltet sich darüber hinaus in überfachlichen Kom-
petenzdimensionen. Die Nutzung von informationstechnischen Systemen und der Einsatz von
digitalen Medien sind integrierte Bestandteile der Lernfelder und im Unterricht der IT-Berufe
besonders ausgeprägt. Bei entsprechender Relevanz werden sie in einzelnen Lernfeldern ge-
sondert ausgewiesen.
Der Erwerb von Fremdsprachenkompetenz ist in den Lernfeldern integriert.
In den Lernfeldern werden die Dimensionen der Nachhaltigkeit - Ökonomie, Energieeffizienz,
Ökologie und Soziales -, des wirtschaftlichen Denkens, der soziokulturellen Unterschiede und
der selbstbestimmten Teilhabe an der Gesellschaft berücksichtigt. Bei den IT-Berufen liegt
zudem ein besonderes Augenmerk auf ethische Implikationen, welche sich beim Einsatz von
autonomen Systemen und im Umgang mit sensiblen Daten aus dem Data-Mining ergeben.
Im Ausbildungsberuf IT-System-Elektroniker und IT-System-Elektronikerinnen beginnt die För-
derung von Kompetenzen zur Anbindung von IT-Systemen an die Stromversorgung bereits in
Lernfeld 2. Hierbei bilden Maßnahmen zum Schutz gegen elektrische Gefährdung, Energie-
bedarf und Leitungsdimensionierung einen Schwerpunkt. Die Förderung von Kompetenzen im
Fachbereich Elektrotechnik wird in den weiteren Ausbildungsjahren insbesondere in den Lern-
feldern 7, 10 und 11 fortgesetzt.
Praxis- und berufsbezogene Lernsituationen nehmen eine zentrale Stellung in der Unterrichts-
gestaltung ein. Die Branchenvielfalt sollte dabei berücksichtigt werden. Im Rahmenlehrplan
Seite 9
wird die Bezeichnung „Kunden“ für firmenintern sowie extern auftraggebende Personen oder
Gruppen verwendet. Unter IT-Systemen wird im Zusammenhang mit dem Rahmenlehrplan
jegliche Art elektronischer datenverarbeitender Systeme verstanden, die zur Lösung beste-
hender Probleme mit der hierfür benötigten Software, Hardware und zugehörigen Dienstleis-
tungen eingesetzt werden können. Die Erweiterung zu vernetzten Systemen beinhaltet die
cyber-physischen Komponenten, welche erst durch die Erschließung mittels Hard- und Soft-
ware zu einem IT-System wird.
Beide technischen IT-Berufe haben mit den kaufmännischen IT-Berufen (Kaufleute für Digita-
lisierungsmanagement und Kaufleute für IT-System-Management) eine gemeinsame Basis
berufsübergreifender Kompetenzen. Diese werden vorwiegend im ersten Ausbildungsjahr er-
worben. Deshalb besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschulung im ersten Ausbil-
dungsjahr der IT-Berufe, da die Lernfelder 1 bis 5 in den jeweiligen Rahmenlehrplänen iden-
tisch formuliert sind. Im zweiten Ausbildungsjahr trifft dies auch für das Lernfeld 6 zu.
Zudem sind bei den Fachinformatikern und Fachinformatikerinnen und den IT-System-Elekt-
ronikerinnen und IT-System-Elektronikern die Lernfelder 7 bis 9 auf den gleichen Kompeten-
zen aufgebaut.
Die Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen in den Fachrichtungen Systemintegration und
Digitale Vernetzung sowie die IT-System-Elektroniker und IT-System-Elektronikerinnen erwer-
ben ferner im Lernfeld 11 (b, d und SE) gleiche Kompetenzen. Im Falle einer gemeinsamen
Beschulung sollten die jeweiligen berufstypischen Anforderungen durch Binnendifferenzierung
berücksichtigt werden.
Die Lernfelder 10a und 11a der Fachinformatiker und Fachinformatikerinnen in der Fachrich-
tung Anwendungsentwicklung sollten aufeinander aufbauend unterrichtet werden.
Aufgrund ihrer Prüfungsrelevanz sind die Lernfelder 1 bis 6 des Rahmenlehrplans vor Teil 1
der Abschlussprüfung zu unterrichten.
Seite 10
Teil V
Lernfelder
Übersicht über die Lernfelder für die Ausbildungsberufe
Fachinformatiker und Fachinformatikerin
IT-System-Elektroniker und IT-System-Elektronikerin
Lernfelder
Zeitrichtwerte
in Unterrichtsstunden
Nr.
1. Jahr
2. Jahr
3. Jahr
1
Das Unternehmen und die eigene Rolle im Betrieb
beschreiben
40
2
Arbeitsplätze nach Kundenwunsch ausstatten
80
3
Clients in Netzwerke einbinden
80
4
Schutzbedarfsanalyse
im
eigenen
Arbeitsbereich
durchführen
40
5
Software zur Verwaltung von Daten anpassen
80
6
Serviceanfragen bearbeiten
40
7
Cyber-physische Systeme ergänzen
80
8
Daten systemübergreifend bereitstellen
80
9
Netzwerke und Dienste bereitstellen
80
Fachinformatiker und Fachinformatikerin in der Fachrichtung Anwendungsentwick-
lung
10a
Benutzerschnittstellen gestalten und entwickeln
80
11a
Funktionalität in Anwendungen realisieren
80
12a
Kundenspezifische
Anwendungsentwicklung
durchführen
120
Fachinformatiker und Fachinformatikerin in der Fachrichtung Systemintegration
10b
Serverdienste
bereitstellen
und
Administrations-
aufgaben automatisieren
80
11b
Betrieb
und
Sicherheit
vernetzter
Systeme
ge-
währleisten
80
12b
Kundenspezifische Systemintegration durchführen
120
Seite 11
Fachinformatiker
und
Fachinformatikerin
in
der
Fachrichtung
Daten-
und
Pro-
zessanalyse
10c
Werkzeuge des maschinellen Lernens einsetzen
80
11c
Prozesse analysieren und gestalten
80
12c
Kundenspezifische
Prozess-
und
Datenanalyse
durchführen
120
Fachinformatiker und Fachinformatikerin in der Fachrichtung Digitale Vernetzung
10d
Cyber-physische Systeme entwickeln
80
11d
Betrieb
und
Sicherheit
vernetzter
Systeme
ge-
währleisten
80
12d
Kundenspezifisches cyber-physisches System op-
timieren
120
Summen: insgesamt 880 Stunden
320
280
280
IT-System-Elektroniker und IT-System-Elektronikerin
10
(SE)
Energieversorgung bereitstellen und die Betriebs-
sicherheit gewährleisten
80
11
(SE)
Betrieb
und
Sicherheit
vernetzter
Systeme
ge-
währleisten
80
12
(SE)
Instandhaltung planen und durchführen
120
Summen: insgesamt 880 Stunden
320
280
280
Seite 12
Lernfeld 1:
Das Unternehmen und die eigene Rolle
im Betrieb beschreiben
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, ihr Unternehmen hin-
sichtlich seiner Wertschöpfungskette zu präsentieren und ihre eigene Rolle im Be-
trieb zu beschreiben.
Die Schülerinnen und Schüler
informieren
sich, auch anhand des Unternehmensleitbildes,
über die ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielsetzungen des Unternehmens.
Sie
analysieren
die Marktstruktur in ihrer Branche und ordnen das Unternehmen als kom-
plexes System mit seinen Markt- und Kundenbeziehungen ein. Sie beschreiben die Wert-
schöpfungskette und ihre eigene Rolle im Betrieb.
Dabei erkunden sie die Leistungsschwerpunkte sowie Besonderheiten ihres Unternehmens
und setzen sich mit der Organisationsstruktur (
Aufbauorganisation
) und Rechtsform ausei-
nander. Sie informieren sich über den eigenen Handlungs- und Entscheidungsspielraum im
Unternehmen (
Vollmachten
) sowie über Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Sie planen und
erstellen
, auch im Team, adressatengerecht multimediale Darstellungen zu
ihrem Unternehmen.
Die Schülerinnen und Schüler
präsentieren
ihre Ergebnisse.
Sie
überprüfen
kriteriengeleitet die Qualität ihres Handlungsproduktes und entwickeln ge-
meinsam Verbesserungsmöglichkeiten.
Sie
reflektieren
die eigene Rolle und das eigene Handeln im Betrieb.
Seite 13
Lernfeld 2:
Arbeitsplätze nach Kundenwunsch
ausstatten
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, die Ausstattung eines
Arbeitsplatzes nach Kundenwunsch zu dimensionieren, anzubieten, zu beschaffen
und den Arbeitsplatz an die Kunden zu übergeben.
Die Schülerinnen und Schüler nehmen den Kundenwunsch für die Ausstattung eines Ar-
beitsplatzes von internen und externen Kunden entgegen und
ermitteln
die sich daraus
ergebenden Anforderungen an Soft- und Hardware. Aus den dokumentierten Anforderun-
gen leiten sie Auswahlkriterien für die Beschaffung ab. Sie berücksichtigen dabei die Ein-
haltung von Normen und Vorschriften (
Zertifikate, Kennzeichnung
) für den Betrieb und die
Sicherheit von elektrischen Geräten und Komponenten.
Sie
vergleichen
die technischen Merkmale relevanter Produkte anhand von Datenblättern
und
Produktbeschreibungen
zur
Vorbereitung
einer
Auswahlentscheidung (
Nutzwertana-
lyse
).
Dabei
beachten
sie
insbesondere
informationstechnische
und
energietechnische
Kenngrößen sowie Aspekte der Ergonomie und der Nachhaltigkeit (
Umweltschutz, Recyc-
ling
). Sie wenden Recherchemethoden an und werten auch fremdsprachliche Quellen aus.
Sie ermitteln die Energieeffizienz unterschiedlicher Arbeitsplatzvarianten und dokumentie-
ren diese.
Sie vergleichen mögliche Bezugsquellen (
quantitativer und qualitativer Angebotsvergleich
)
und
bestimmen
den Lieferanten.
Auf Basis der ausgewählten Produkte und Lieferanten
erstellen
sie mit vorgegebenen Zu-
schlagssätzen ein Angebot für die Kunden.
Sie schließen den Kaufvertrag ab und organisieren den Beschaffungsprozess unter Berück-
sichtigung von Lieferzeiten. Sie nehmen die bestellten Komponenten in Empfang und doku-
mentieren dabei festgestellte Mängel.
Sie bereiten die Übergabe der beschafften Produkte vor, integrieren IT-Komponenten, kon-
figurieren diese und nehmen sie unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit in Betrieb. Sie
übergeben den Arbeitsplatz an die Kunden und erstellen ein Übergabeprotokoll.
Sie
bewerten
die Durchführung des Kundenauftrags und
reflektieren
ihr Vorgehen. Dabei
berücksichtigen sie die Kundenzufriedenheit und formulieren Verbesserungsvorschläge.
Seite 14
Lernfeld 3:
Clients in Netzwerke einbinden
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, eine Netzwerkinfrastruk-
tur zu analysieren sowie Clients zu integrieren.
Die Schülerinnen und Schüler
erfassen
im Kundengespräch die Anforderungen an die In-
tegration von Clients (
Soft- und Hardware
) in eine bestehende Netzwerkinfrastruktur und
leiten Leistungskriterien ab.
Sie
informieren
sich über Strukturen und Komponenten des Netzwerkes und erfassen de-
ren
Eigenschaften
und Standards.
Dazu
verwenden
sie
technische
Dokumente,
auch
in
fremder Sprache. Sie nutzen physische sowie logische Netzwerkpläne und beachten be-
triebliche Sicherheitsvorgaben.
Sie
planen
die Integration in die bestehende Netzwerkinfrastruktur indem sie ein anforde-
rungsgerechtes
Konzept
auch
unter
ökologischen
und
wirtschaftlichen
Gesichtspunkten
(
Energieeffizienz
) erstellen.
Sie
führen
auf der Basis der Leistungskriterien die Auswahl von Komponenten
durch
. Sie
konfigurieren Clients und binden diese in das Netzwerk ein.
Sie
prüfen
systematisch die Funktion der konfigurierten Clients im Netzwerk und protokol-
lieren das Ergebnis.
Sie
reflektieren
den Arbeitsprozess hinsichtlich möglicher Optimierungen und diskutieren
das Ergebnis in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Ökologie.
Seite 15
Lernfeld 4:
Schutzbedarfsanalyse im eigenen Ar-
beitsbereich durchführen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, mit Hilfe einer bestehen-
den Sicherheitsleitlinie eine Schutzbedarfsanalyse zur Ermittlung der Informationssi-
cherheit auf Grundschutzniveau in ihrem Arbeitsbereich durchzuführen.
Die Schülerinnen und Schüler
informieren
sich über Informationssicherheit (
Schutzziele
)
und rechtliche Regelungen
sowie die Einhaltung von betrieblichen Vorgaben zur Bestim-
mung des Schutzniveaus für den eigenen Arbeitsbereich.
Sie
planen
eine Schutzbedarfsanalyse, indem sie gemäß der IT-Sicherheitsleitlinie des Un-
ternehmens Schutzziele des Grundschutzes (
Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit
) in ih-
rem Arbeitsbereich ermitteln und eine Klassifikation von Schadensszenarien vornehmen.
Sie
entscheiden
über die Gewichtung möglicher Bedrohungen unter Berücksichtigung der
Schadenszenarien.
Dazu
führen
sie eine Schutzbedarfsanalyse in ihrem Arbeitsbereich
durch
, nehmen Bedro-
hungsfaktoren auf und dokumentieren diese.
Die Schülerinnen und Schüler
bewerten
die Ergebnisse der Schutzbedarfsanalyse und glei-
chen diese mit der IT-Sicherheitsleitlinie des Unternehmens ab. Sie empfehlen Maßnahmen
und setzen diese im eigenen Verantwortungsbereich um.
Sie
reflektieren
den Arbeitsablauf und übernehmen Verantwortung im IT-Sicherheitspro-
zess.
Seite 16
Lernfeld 5:
Software zur Verwaltung von Daten
anpassen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Informationen mittels
Daten abzubilden, diese Daten zu verwalten und dazu Software anzupassen.
Die Schülerinnen und Schüler informieren sich innerhalb eines Projektes über die Abbildung
von Informationen mittels Daten. Dabei
analysieren
sie
Daten hinsichtlich Herkunft, Art,
Verfügbarkeit, Datenschutz, Datensicherheit und Speicheranforderung und berücksichtigen
Datenformate und Speicherlösungen.
Sie
planen
die Anpassung einer Anwendung zur Verwaltung der Datenbestände und ent-
wickeln Testfälle. Dabei
entscheiden
sie sich für ein Vorgehen.
Die Schülerinnen und Schüler
implementieren
die Anpassung der Anwendung, auch im
Team und erstellen eine Softwaredokumentation.
Sie testen die Funktion der Anwendung und
beurteilen
deren Eignung zur Bewältigung der
gestellten Anforderungen.
Sie
evaluieren
den Prozess der Softwareentwicklung.
Seite 17
Lernfeld 6:
Serviceanfragen bearbeiten
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Serviceanfragen einzu-
ordnen, Fehlerursachen zu ermitteln und zu beheben.
Die Schülerinnen und Schüler nehmen Serviceanfragen entgegen (
direkter und indirekter
Kundenkontakt
). Sie
analysieren
Serviceanfragen und prüfen deren vertragliche Grundlage
(
Service-Level-Agreement
). Sie ermitteln die Reaktionszeit und dokumentieren den Status
der Anfragen im zugrundeliegenden Service-Management-System.
Durch systematisches Fragen
ordnen
die Schülerinnen und Schüler Serviceanfragen unter
Berücksichtigung des Support-Levels und fachlicher Standards
ein
.
Sie
ermitteln
Lösungsmöglichkeiten im Rahmen des Support-Levels. Auf dieser Basis
be-
arbeiten
sie das Problem und dokumentieren den Bearbeitungsstatus. Sie kommunizieren
mit den Prozessbeteiligten situationsgerecht, auch in einer Fremdsprache, und passen sich
den unterschiedlichen Kommunikationsanforderungen an (
Kommunikationsmodelle, Dees-
kalationsstrategien
).
Sie
reflektieren
den Bearbeitungsprozess der Serviceanfragen und ihr Verhalten in Ge-
sprächssituationen. Die Schülerinnen und Schüler diskutieren die Servicefälle und schlagen
Maßnahmen zur Qualitätssteigerung vor.
Seite 18
Lernfeld 7:
Cyber-physische Systeme ergänzen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, die physische Welt und
IT-Systeme funktional zu einem cyber-physischen System zusammenzuführen.
Die Schülerinnen und Schüler
analysieren
ein cyber-physisches System bezüglich eines
Kundenauftrags zur Ergänzung und Inbetriebnahme weiterer Komponenten.
Sie
informieren
sich über den Datenfluss an der Schnittstelle zwischen physischer Welt
und IT-System sowie über die Kommunikation in einem bestehenden Netzwerk. Sie ver-
schaffen sich einen Überblick über die Energie-, Stoff- und Informationsflüsse aller am Sys-
tem beteiligten Geräte und Betriebsmittel.
Die Schülerinnen und Schüler
planen
die Umsetzung des Kundenwunsches, indem sie Kri-
terien für die Auswahl von Energieversorgung, Hardware und Software (
Bibliotheken, Pro-
tokolle
) aufstellen. Dazu nutzen sie Unterlagen der technischen Kommunikation und passen
diese an.
Sie
führen
Komponenten mit dem cyber-physischen System funktional
zusammen
.
Sie
prüfen
systematisch die Funktion, messen physikalische Betriebswerte, validieren den
Energiebedarf und protokollieren die Ergebnisse.
Die Schülerinnen und Schüler
reflektieren
den Arbeitsprozess hinsichtlich möglicher Opti-
mierungen und diskutieren das Ergebnis in Bezug auf Betriebssicherheit und Datensicher-
heit.
Seite 19
Lernfeld 8:
Daten systemübergreifend bereitstellen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, Daten aus dezentralen Quel-
len zusammenzuführen, aufzubereiten und zur weiteren Nutzung zur Verfügung zu
stellen.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln
für einen Kundenauftrag Datenquellen und
analy-
sieren
diese hinsichtlich ihrer Struktur, rechtlicher Rahmenbedingungen, Zugriffsmöglich-
keiten und -mechanismen.
Sie
wählen
die Datenquellen
(heterogen)
für den Kundenauftrag
aus
.
Sie
entwickeln
Konzepte zur Bereitstellung der gewählten Datenquellen für die weitere Ver-
arbeitung unter Beachtung der Informationssicherheit.
Die Schülerinnen und Schüler
implementieren
arbeitsteilig, auch ortsunabhängig, ihr Kon-
zept mit vorhandenen sowie dazu passenden Entwicklungswerkzeugen und Produkten.
Sie
übergeben
ihr Endprodukt mit Dokumentation zur Handhabung, auch in fremder Spra-
che, an die Kunden.
Sie
reflektieren
die Eignung der eingesetzten Entwicklungswerkzeuge hinsichtlich des ar-
beitsteiligen Entwicklungsprozesses und die Qualität der Dokumentation.
Seite 20
Lernfeld 9:
Netzwerke und Dienste bereitstellen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Netzwerke und Dienste
zu planen, zu konfigurieren und zu erweitern.
Die Schülerinnen und Schüler ermitteln die Anforderungen an ein Netzwerk in Kommunika-
tion mit den Kunden. Sie
informieren
sich über Eigenschaften, Funktionen und Leistungs-
merkmale der Netzwerkkomponenten und Dienste nach Kundenanforderung, auch unter
Berücksichtigung sicherheitsrelevanter Merkmale. Dabei wenden sie Recherchemethoden
an und werten auch fremdsprachliche Quellen aus
Sie
planen
die erforderlichen Dienste und dafür notwendige Netzwerke sowie deren Infra-
struktur unter Berücksichtigung interner und externer Ressourcen.
Dazu
vergleichen
sie Konzepte hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit sowie der technischen und
wirtschaftlichen Eignung.
Sie
installieren
und konfigurieren Netzwerke sowie deren Infrastruktur und implementieren
Dienste. Sie gewährleisten die Einhaltung von Standards, führen Funktionsprüfungen sowie
Messungen durch und erstellen eine Dokumentation.
Die Schülerinnen und Schüler
beurteilen
die Netzwerke sowie deren Infrastruktur und die
Dienste hinsichtlich der gestellten Anforderungen, Datensicherheit und Datenschutz.
Sie
reflektieren
ihre Lösung unter Berücksichtigung der Kundenzufriedenheit, Zukunftsfä-
higkeit und Vorgehensweise.
Seite 21
Fachinformatiker und Fachinformatikerin in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
Lernfeld 10a:
Benutzerschnittstellen gestalten und
entwickeln
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Benutzeroberflächen für
softwarebasierte Arbeitsabläufe und Geschäftsprozesse zu gestalten und zu entwi-
ckeln.
Die Schülerinnen und Schüler
informieren
sich über die vorhandenen betrieblichen Abläufe
und Geschäftsprozesse.
Sie
stellen
diese modellhaft
dar
und leiten Optimierungsmöglichkeiten ab.
Sie
gestalten
und
entwickeln
mit
agilen
Methoden
die
Benutzeroberflächen
für
unter-
schiedliche Endgeräte und Betriebssysteme und stellen die vollständige Abbildung des In-
formationsflusses unter Berücksichtigung der Prozessbeschreibung sicher.
Die Schülerinnen und Schüler
stellen
die Funktionalität der Softwarelösung
her
und
nutzen
hierzu bereits vorhandene Bibliotheken und Module.
Sie
überprüfen
das Produkt auf Datenschutzkonformität und Benutzerfreundlichkeit.
Die Schülerinnen und Schüler
testen
die funktionale Richtigkeit. Sie quantifizieren die Re-
duktion der Prozesskosten des digitalisierten, optimierten Geschäftsprozesses und stellen
diese den Entwicklungskosten gegenüber.
Seite 22
Lernfeld 11a:
Funktionalität in Anwendungen reali-
sieren
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, modulare Komponenten
zur
informationstechnischen
Verarbeitung
von
Arbeitsabläufen
und
Geschäftspro-
zessen zu entwickeln und deren Qualität zu sichern.
Die Schülerinnen und Schüler
leiten
aus den Informationsobjekten der vorgegebenen Pro-
zessbeschreibungen der Kunden die dazu notwendigen Datenstrukturen und Funktionalitä-
ten
ab
.
Sie
planen
modulare Softwarekomponenten und beschreiben
deren Funktionsweise
mit Di-
agrammen und Modellen.
Sie
wählen
eine Methode zur Softwareentwicklung
aus
. Dabei beachten sie, dass Planung,
Realisierung und Tests iterativ in Abstimmung mit den Kunden erfolgen.
Die Schülerinnen und Schüler
realisieren
, auch im Team,
die Softwarekomponenten und
binden diese an Datenquellen an. Sie dokumentieren die Schnittstellen.
Sie
testen
die erforderliche Funktionalität, indem sie Testfälle formulieren und automati-
sierte Testverfahren anwenden.
Die Schülerinnen und Schüler
beurteilen
die Funktionalität anhand festgelegter Kriterien
der Kunden und leiten Maßnahmen zur Überarbeitung der erstellten Module ein.
Seite 23
Lernfeld 12a:
Kundenspezifische Anwendungsent-
wicklung durchführen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 120 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, einen Kundenauftrag
zur Anwendungsentwicklung vollständig durchzuführen und zu bewerten.
Die Schülerinnen und Schüler
führen
in Zusammenarbeit mit den Kunden eine Anforde-
rungsanalyse
durch
und
leiten
daraus
Projektziele,
Anforderungen,
gewünschte
Ergeb-
nisse, Schulungsbedarfe und Rahmenbedingungen ab.
Auf dieser Basis
planen
und kalkulieren sie ein Projekt mit den dazugehörigen personellen
und technischen Ressourcen.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln
Lösungsvarianten, vergleichen diese anhand fest-
gelegter Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit. Sie
wählen
mit den Kunden die beste Lösung
aus
. Für den vereinbarten Auftrag erstellen sie
ein Dokument über die zu erbringenden Leistungen und ein Angebot.
Die Schülerinnen und Schüler
implementieren
die gewünschte Lösung. Dabei nutzen sie
Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Sie präsentieren
den Kunden
das Projektergebnis und
führen eine Schulung durch. Sie übergeben den Kunden das Produkt sowie die Dokumen-
tation.
Die
Schülerinnen
und
Schüler
bewerten
das
Projektergebnis
auch
hinsichtlich
Zielerrei-
chung, Wirtschaftlichkeit, Skalierbarkeit und Verlässlichkeit.
Sie
reflektieren
die Projektdurchführung und das Projektergebnis auch unter Berücksichti-
gung der kritisch-konstruktiven Kundenrückmeldungen.
Seite 24
Fachinformatiker und Fachinformatikerin in der Fachrichtung Systemintegration
Lernfeld 10b:
Serverdienste bereitstellen und Admi-
nistrationsaufgaben automatisieren
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, Serverdienste bereitzu-
stellen, zu administrieren und zu überwachen.
Die Schülerinnen und Schüler
informieren
sich über Serverdienste sowie Plattformen.
Sie
wählen
diese gemäß den Kundenanforderungen aus. Dabei berücksichtigen sie auch
Verfügbarkeit, Skalierbarkeit, Administrierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit.
Sie
planen
die Konfiguration der ausgewählten Dienste und erstellen Konzepte zur Einrich-
tung, Aktualisierung, Datensicherung und Überwachung.
Sie
implementieren
die Dienste unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und Lizen-
zierungen. Sie wenden Testverfahren an, überwachen die Dienste und empfehlen den Kun-
den Maßnahmen bei kritischen Zuständen. Sie dokumentieren ihre Ergebnisse.
Sie automatisieren Administrationsprozesse in Abhängigkeit kundenspezifischer Rahmen-
bedingungen,
testen
und optimieren die Automatisierung.
Die Schülerinnen und Schüler
reflektieren
ihre Lösung und beurteilen sie hinsichtlich der
Kundenanforderungen.
Seite 25
Lernfeld 11b:
Betrieb und Sicherheit vernetzter Sys-
teme gewährleisten
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, mit Hilfe einer Risiko-
analyse den Schutzbedarf eines vernetzten Systems zu ermitteln und Schutzmaßnah-
men zu planen, umzusetzen und zu dokumentieren.
Die Schülerinnen und Schüler bereiten sich auf ein Kundengespräch zur Identifizierung ei-
nes Schutzbedarfes vor. Hierzu informieren sie sich über Informationssicherheit in vernetz-
ten Systemen.
Sie ermitteln im Kundengespräch die Schutzziele,
analysieren
die Systeme hinsichtlich der
Anforderungen an die Informationssicherheit und benennen Risiken.
Die Schülerinnen und Schüler
planen
unter Beachtung betrieblicher IT-Sicherheitsleitlinien
und rechtlicher Regelungen die Vorkehrungen und Maßnahmen zur Minimierung der Wahr-
scheinlichkeit eines Schadenseintritts.
Sie
implementieren
die Maßnahmen unter Berücksichtigung technischer und organisatori-
scher Rahmenbedingungen.
Sie
prüfen
die Sicherheit des vernetzten Systems und
bewerten
das erreichte Sicherheits-
niveau in Bezug auf die Kundenanforderungen, eingesetzter Maßnahmen und Wirtschaft-
lichkeit. Sie erstellen eine Dokumentation und informieren die Kunden über die Ergebnisse
der Risikoanalyse.
Die Schülerinnen und Schüler
reflektieren
den Arbeitsprozess hinsichtlich möglicher Opti-
mierungen und diskutieren das Ergebnis in Bezug auf den Begriff der relativen Sicherheit
des vernetzten Systems.
Seite 26
Lernfeld 12b:
Kundenspezifische Systemintegration
durchführen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 120 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, einen Kundenauftrag
zur Systemintegration vollständig durchzuführen und zu bewerten.
Die Schülerinnen und Schüler
führen
in Zusammenarbeit mit den Kunden eine Anforde-
rungsanalyse
durch
und
leiten
daraus
Projektziele,
Anforderungen,
gewünschte
Ergeb-
nisse, Schulungsbedarfe und Rahmenbedingungen ab.
Auf dieser Basis
planen
und kalkulieren sie ein Projekt mit den dazugehörigen personellen
und technischen Ressourcen.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln
Lösungsvarianten, vergleichen diese anhand fest-
gelegter Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit. Sie
wählen
mit den Kunden die beste Lösung
aus
. Für den vereinbarten Auftrag erstellen sie
ein Dokument über die zu erbringenden Leistungen und ein Angebot.
Die Schülerinnen und Schüler
implementieren
die gewünschte Lösung. Dabei nutzen sie
Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Sie präsentieren
den Kunden
das Projektergebnis und
führen eine Schulung durch. Sie übergeben den Kunden das Produkt sowie die Dokumen-
tation.
Die Schülerinnen und Schüler
bewerten
das Projektergebnis auch hinsichtlich Zielerrei-
chung, Wirtschaftlichkeit, Skalierbarkeit und Verlässlichkeit.
Sie
reflektieren
die Projektdurchführung und das Projektergebnis auch unter Berücksichti-
gung der kritisch-konstruktiven Kundenrückmeldungen.
Seite 27
Fachinformatiker und Fachinformatikerin in der Fachrichtung Daten- und Prozessana-
lyse
Lernfeld 10c:
Werkzeuge des maschinellen Lernens
einsetzen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, maschinelles Lernen zur
Problemlösung anzuwenden und den Lernfortschritt des Entscheidungssystems zu
begleiten.
Die Schülerinnen und Schüler
stellen
Einsatzmöglichkeiten des maschinellen Lernens
dar
.
Auf dieser Basis entscheiden sie über die betriebswirtschaftlich sinnvolle Eignung maschi-
nellen Lernens bezüglich kundenspezifischer Problemstellungen.
Sie führen die benötigten Daten zusammen. Dazu analysieren sie freie und kommerzielle
Datenquellen und
wählen
diese nach Eignung zur Lösung der Aufgabe durch maschinelles
Lernen
aus
. Die Schülerinnen und Schüler berücksichtigen datenschutzrechtliche, morali-
sche und wirtschaftliche Aspekte.
Sie
legen
für die Aufgabenstellung maschinellen Lernens adäquate Werkzeuge und Sys-
teme
fest.
Sie bereiten das ausgewählte System technisch vor und
implementieren
die Schnittstellen
zum Datenimport.
Die Schülerinnen und Schüler
überwachen
die technische Funktionsfähigkeit im Hinblick
auf den Lernfortschritt des Systems.
Sie
reflektieren
die Wirksamkeit des angelernten Entscheidungssystems. Dabei diskutieren
sie auch datenschutzrechtliche, moralische und wirtschaftliche Aspekte.
Seite 28
Lernfeld 11c:
Prozesse analysieren und gestalten
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, durch Prozess- und Da-
tenanalyse digitale Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Die Schülerinnen und Schüler leiten aus einer kundenspezifischen Prozessdarstellung den
zur Digitalisierung des Prozesses benötigten Informationsfluss ab. Dabei
analysieren
sie
bereits vorhandene Prozessdaten mit einem vorgegebenen Auswertungsverfahren.
Sie
planen
mögliche technische Lösungen zur Digitalisierung des Prozesses und
wählen
auch unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Umsetzungsvariante
aus
.
Die Schülerinnen und Schüler
implementieren
die gewählte Lösung für den digitalisierten
Prozess und dokumentieren diese, auch fremdsprachlich, für die Kunden.
Sie begleiten die Kunden bei der Prozesstransformation,
bewerten
gemeinsam mit ihnen
das Ergebnis und passen die Prozessdarstellung an.
Sie
reflektieren
die
Prozessgestaltung
hinsichtlich
ökonomischer
und
ökologischer
As-
pekte.
Seite 29
Lernfeld 12c:
Kundenspezifische Prozess- und Da-
tenanalyse durchführen
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 120 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, einen Kundenauftrag
zur Prozess- und Datenanalyse vollständig durchzuführen und zu bewerten.
Die Schülerinnen und Schüler
führen
in Zusammenarbeit mit den Kunden eine Anforde-
rungsanalyse
durch
und
leiten
daraus
Projektziele,
Anforderungen,
gewünschte
Ergeb-
nisse, Schulungsbedarfe und Rahmenbedingungen ab.
Auf dieser Basis
planen
und kalkulieren sie ein Projekt mit den dazugehörigen personellen
und technischen Ressourcen.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln
Lösungsvarianten, vergleichen diese anhand fest-
gelegter Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit. Sie
wählen
mit den Kunden die beste Lösung
aus
. Für den vereinbarten Auftrag erstellen sie
ein Dokument über die zu erbringenden Leistungen und ein Angebot.
Die Schülerinnen und Schüler
implementieren
die gewünschte Lösung. Dabei nutzen sie
Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Sie präsentieren
den Kunden
das Projektergebnis und
führen eine Schulung durch. Sie übergeben den Kunden das Produkt sowie die Dokumen-
tation.
Die Schülerinnen und Schüler
bewerten
das Projektergebnis auch hinsichtlich Zielerrei-
chung, Wirtschaftlichkeit, Skalierbarkeit und Verlässlichkeit.
Sie
reflektieren
die Projektdurchführung und das Projektergebnis auch unter Berücksichti-
gung der kritisch-konstruktiven Kundenrückmeldungen.
Seite 30
Fachinformatiker und Fachinformatikerin in der Fachrichtung Digitale Vernetzung
Lernfeld 10d:
Cyber-physische Systeme entwickeln
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, cyber-physische Sys-
teme zu entwickeln, Sensoren und Aktoren zu integrieren sowie Software und Schnitt-
stellen zu implementieren.
Die Schülerinnen und Schüler
analysieren
einen Kundenauftrag zur Entwicklung eines cy-
ber-physischen Systems.
Sie informieren sich über Interaktionsmöglichkeiten zwischen Mensch, Maschine und künst-
licher Intelligenz. Sie
wählen
eine Umsetzungsvariante für die Realisierung des Kunden-
auftrags
aus
.
Die Schülerinnen und Schüler
planen
das cyber-physische System. Sie stimmen Kompo-
nenten, Vernetzung, Programmierung und Interaktionen aufeinander ab. Dabei prüfen sie
auch den Einsatz von internen und externen Netzwerken und Diensten.
Sie
vernetzen
die Komponenten, programmieren und konfigurieren Schnittstellen zur Da-
tenübertragung und Visualisierung. Die Schülerinnen und Schüler realisieren die Interaktion
zwischen Mensch, Maschine und künstlicher Intelligenz in dem cyber-physischen System.
Dabei entwickeln sie Testkonzepte zur Überprüfung und Gewährleistung der Funktion des
Gesamtsystems und wenden diese an.
Sie
erstellen
technische Dokumentationen, auch multimedial, zur Bedienung und Wartung
des Systems und übergeben diese an die Kunden.
Sie
bewerten
in Kommunikation mit den Kunden das cyber-physische System auch hin-
sichtlich Wirtschaftlichkeit, Skalierbarkeit und Verlässlichkeit.
Die Schülerinnen und Schüler
reflektieren
die Interaktion zwischen Mensch, Maschine und
künstlicher Intelligenz und diskutieren auch ethisch-moralische Aspekte des Einsatzes von
künstlicher Intelligenz.
Seite 31
Lernfeld 11d:
Betrieb und Sicherheit vernetzter Sys-
teme gewährleisten
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, mit Hilfe einer Risiko-
analyse den Schutzbedarf eines vernetzten Systems zu ermitteln und Schutzmaßnah-
men zu planen, umzusetzen und zu dokumentieren.
Die Schülerinnen und Schüler bereiten sich auf ein Kundengespräch zur Identifizierung ei-
nes Schutzbedarfes vor. Hierzu informieren sie sich über Informationssicherheit in vernetz-
ten Systemen.
Sie ermitteln im Kundengespräch die Schutzziele,
analysieren
die Systeme hinsichtlich der
Anforderungen an die Informationssicherheit und benennen Risiken.
Die Schülerinnen und Schüler
planen
unter Beachtung betrieblicher IT-Sicherheitsleitlinien
und rechtlicher Regelungen die Vorkehrungen und Maßnahmen zur Minimierung der Wahr-
scheinlichkeit eines Schadenseintritts.
Sie
implementieren
die Maßnahmen unter Berücksichtigung technischer und organisatori-
scher Rahmenbedingungen.
Sie
prüfen
die Sicherheit des vernetzten Systems und
bewerten
das erreichte Sicherheits-
niveau in Bezug auf die Kundenanforderungen, eingesetzter Maßnahmen und Wirtschaft-
lichkeit. Sie erstellen eine Dokumentation und informieren die Kunden über die Ergebnisse
der Risikoanalyse.
Die Schülerinnen und Schüler
reflektieren
den Arbeitsprozess hinsichtlich möglicher Opti-
mierungen und diskutieren das Ergebnis in Bezug auf den Begriff der relativen Sicherheit
des vernetzten Systems.
Seite 32
Lernfeld 12d:
Kundenspezifisches cyber-physisches
System optimieren
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 120 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, einen Kundenauftrag
zur Optimierung eines cyber-physischen Systems vollständig durchzuführen und zu
bewerten.
Die Schülerinnen und Schüler
führen
in Zusammenarbeit mit den Kunden eine Anforde-
rungsanalyse
durch
und
leiten
daraus
Projektziele,
Anforderungen,
gewünschte
Ergeb-
nisse, Schulungsbedarfe und Rahmenbedingungen ab.
Auf dieser Basis
planen
und kalkulieren sie ein Projekt mit den dazugehörigen personellen
und technischen Ressourcen.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln
Lösungsvarianten, vergleichen diese anhand fest-
gelegter Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit. Sie
wählen
mit den Kunden die beste Lösung
aus
. Für den vereinbarten Auftrag erstellen sie
ein Dokument über die zu erbringenden Leistungen und ein Angebot.
Die Schülerinnen und Schüler
implementieren
die gewünschte Lösung. Dabei nutzen sie
Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Sie präsentieren
den Kunden
das Projektergebnis und
führen eine Schulung durch. Sie übergeben den Kunden das Produkt sowie die Dokumen-
tation.
Die
Schülerinnen
und
Schüler
bewerten
das
Projektergebnis
auch
hinsichtlich
Zielerrei-
chung, Wirtschaftlichkeit, Skalierbarkeit und Verlässlichkeit.
Sie
reflektieren
die Projektdurchführung und das Projektergebnis auch unter Berücksichti-
gung der kritisch-konstruktiven Kundenrückmeldungen.
Seite 33
IT System-Elektroniker und IT-System-Elektronikerin
Lernfeld 10:
(SE)
Energieversorgung bereitstellen und
Betriebssicherheit gewährleisten
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, eine gesicherte und re-
dundante Energieversorgung eines IT-Systems unter Berücksichtigung der Betriebs-
sicherheit, typischer Netzsysteme und erforderlicher Schutzmaßnahmen zu planen,
zu realisieren und zu dokumentieren.
Sie
analysieren
die Anforderungen der Kunden auch unter Beachtung der Skalierbarkeit
und vergleichen diese mit dem vorhandenen Energieversorgungssystem auch anhand der
technischen Dokumentation.
Die Schülerinnen und Schüler
planen
die Abläufe für die elektrische Inbetriebnahme des
IT-Systems. Dabei dimensionieren sie die elektrische Anlage und berücksichtigen die elekt-
romagnetische Verträglichkeit.
Sie legen die Vorgehensweise zur Auftragserfüllung, Materialdisposition und Abstimmung
mit anderen Beteiligten fest. Sie
wählen
die Arbeitsmittel aus und stimmen den Arbeitsab-
lauf mit den Kunden ab.
Bei der Installation
halten
die Schülerinnen und Schüler die Sicherheitsregeln unter Berück-
sichtigung der Unfallverhütungsvorschriften beim Arbeiten in und an elektrischen Anlagen
ein
. Sie achten auf mögliche Gefahren des elektrischen Stromes und wenden Schutzmaß-
nahmen an.
Die Schülerinnen und Schüler ergreifen
Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung
beim kurzzeitigen Ausfall der regulären Stromversorgung (
Unterbrechungsfreie Stromver-
sorgung, Notstromversorgung
).
Sie erstellen eine technische Dokumentation und
unterweisen
die Kunden im Umgang mit
der Energieversorgungsanlage.
Sie
reflektieren
mit den Kunden die erzielte Betriebssicherheit und beraten ihn bezüglich
zusätzlicher vorbeugender Maßnahmen.
Seite 34
Lernfeld 11:
(SE)
Betrieb und Sicherheit vernetzter
Systeme gewährleisten
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, mit Hilfe einer Risiko-
analyse den Schutzbedarf eines vernetzten Systems zu ermitteln und Schutzmaßnah-
men zu planen, umzusetzen und zu dokumentieren.
Die Schülerinnen und Schüler bereiten sich auf ein Kundengespräch zur Identifizierung ei-
nes Schutzbedarfes vor. Hierzu informieren sie sich über Informationssicherheit in vernetz-
ten Systemen.
Sie ermitteln im Kundengespräch die Schutzziele,
analysieren
die Systeme hinsichtlich der
Anforderungen an die Informationssicherheit und benennen Risiken.
Die Schülerinnen und Schüler
planen
unter Beachtung betrieblicher IT-Sicherheitsleitlinien
und rechtlicher Regelungen die Vorkehrungen und Maßnahmen zur Minimierung der Wahr-
scheinlichkeit eines Schadenseintritts.
Sie
implementieren
die Maßnahmen unter Berücksichtigung technischer und organisatori-
scher Rahmenbedingungen.
Sie
prüfen
die Sicherheit des vernetzten Systems und
bewerten
das erreichte Sicherheits-
niveau in Bezug auf die Kundenanforderungen, eingesetzter Maßnahmen und Wirtschaft-
lichkeit. Sie erstellen eine Dokumentation und informieren die Kunden über die Ergebnisse
der Risikoanalyse.
Die Schülerinnen und Schüler
reflektieren
den Arbeitsprozess hinsichtlich möglicher Opti-
mierungen und diskutieren das Ergebnis in Bezug auf den Begriff der relativen Sicherheit
des vernetzten Systems.
Seite 35
Lernfeld 12:
(SE)
Instandhaltung planen und durchfüh-
ren
3. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 120 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, für vernetzte IT-Systeme
eine Instandhaltung zu planen und durchzuführen sowie Maßnahmen zur Gewährleis-
tung der Betriebssicherheit umzusetzen.
Die Schülerinnen und Schüler
führen
in Zusammenarbeit mit den Kunden eine Anforde-
rungsanalyse
durch
und
leiten
daraus
Projektziele,
Anforderungen,
gewünschte
Ergeb-
nisse, Schulungsbedarfe und Rahmenbedingungen ab.
Auf dieser Basis
planen
und kalkulieren sie ein Projekt mit den dazugehörigen personellen
und technischen Ressourcen.
Die Schülerinnen und Schüler entwickeln
Lösungsvarianten, vergleichen diese anhand fest-
gelegter Kriterien sowie unter Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit. Sie
wählen
mit den Kunden die beste Lösung
aus
. Für den vereinbarten Auftrag erstellen sie
ein Dokument über die zu erbringenden Leistungen und ein Angebot.
Die Schülerinnen und Schüler
implementieren
die gewünschte Lösung. Dabei nutzen sie
Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Sie präsentieren
den Kunden
das Projektergebnis und
führen eine Schulung durch. Sie übergeben den Kunden das Produkt sowie die Dokumen-
tation.
Die
Schülerinnen
und
Schüler
bewerten
das
Projektergebnis
auch
hinsichtlich
Zielerrei-
chung, Wirtschaftlichkeit, Skalierbarkeit und Betriebssicherheit.
Sie
reflektieren
die Projektdurchführung und das Projektergebnis auch unter Berücksichti-
gung der kritisch-konstruktiven Kundenrückmeldungen.
Seite 36
Teil VI
Lesehinweise
LF2
Lernfeld 2:
Arbeitsplätze nach Kun-
denwunsch ausstatten
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die Kompetenz, die Aus-
stattung eines Arbeitsplatzes nach Kundenwunsch zu dimensionie-
ren, anzubieten, zu beschaffen und den Arbeitsplatz an die Kunden
zu übergeben.
Die Schülerinnen und Schüler nehmen den Kundenwunsch für die Aus-
stattung eines Arbeitsplatzes von internen und externen Kunden entgegen
und
ermitteln
die sich daraus ergebenden Anforderungen an Soft- und
Hardware. Aus den dokumentierten Anforderungen leiten sie Auswahlkri-
terien für die Beschaffung ab. Sie berücksichtigen dabei die Einhaltung von
Normen und Vorschriften (
Zertifikate, Kennzeichnung
) für den Betrieb und
die Sicherheit von elektrischen Geräten und Komponenten.
Sie
vergleichen
die technischen Merkmale relevanter Produkte anhand
von
Datenblättern
und
Produktbeschreibungen
zur
Vorbereitung
einer
Auswahlentscheidung
(
Nutzwertanalyse
).
Dabei
beachten
sie
insbeson-
dere
informationstechnische
und
energietechnische
Kenngrößen
sowie
Aspekte der Ergonomie und der Nachhaltigkeit (
Umweltschutz, Recycling
).
Sie wenden Recherchemethoden an und werten auch fremdsprachliche
Quellen aus.
Sie ermitteln die Energieeffizienz unterschiedlicher Arbeitsplatzvarianten
und dokumentieren diese.
Sie vergleichen mögliche Bezugsquellen (
quantitativer und qualitativer An-
gebotsvergleich
) und
bestimmen
den Lieferanten.
Auf Basis der ausgewählten Produkte und Lieferanten
erstellen
sie mit
vorgegebenen Zuschlagssätzen ein Angebot für die Kunden.
Sie schließen den Kaufvertrag ab und organisieren den Beschaffungspro-
zess unter Berücksichtigung von Lieferzeiten. Sie nehmen die bestellten
Komponenten in Empfang und dokumentieren dabei festgestellte Mängel.
Sie bereiten die Übergabe der beschafften Produkte vor, integrieren IT-
Komponenten, konfigurieren diese und nehmen sie unter Berücksichtigung
der
Arbeitssicherheit
in
Betrieb.
Sie
übergeben
den
Arbeitsplatz
an
die
Kunden und erstellen ein Übergabeprotokoll.
Sie
bewerten
die Durchführung des Kundenauftrags und
reflektieren
ihr
Vorgehen. Dabei berücksichtigen sie die Kundenzufriedenheit und formu-
lieren Verbesserungsvorschläge.
Angabe des Ausbildungsjahres;
Zeitrichtwert
fortlaufende
Nummer
Kernkompetenz der übergeordneten beruflichen
Handlung ist niveauangemessen beschrieben
1. Satz enthält gene-
ralisierte Beschrei-
bung der Kernkom-
petenz (siehe
Bezeichnung des
Lernfeldes) am Ende
des Lernprozesses
des Lernfeldes
Fremdsprache ist
berücksichtigt
offene Formulierun-
gen ermöglichen den
Einbezug organisa-
torischer und tech-
nologischer Verän-
derungen
offene Formulierun-
gen ermöglichen un-
terschiedliche me-
thodische
Vorgehensweisen
unter Berücksichti-
gung der Sachaus-
stattung der Schulen
verbindliche Min-
destinhalte sind kur-
siv markiert
Gesamttext gibt Hinweise zur Gestaltung
ganzheitlicher Lernsituationen über die
Handlungsphasen hinweg
Komplexität und
Wechselwirkungen
von Handlungen
sind berücksichtigt
Datenschutz und
Datensicherheit sind
berücksichtigt
Nachhaltigkeit in
Lern- und Arbeits-
prozessen ist be-
rücksichtigt
berufssprachliche
Handlungssituatio-
nen berücksichtigen
Fach-, Selbst-, Sozialkompetenz; Metho-
den-, Lern- und kommunikative Kompe-
tenz sind berücksichtigt
Listen der Entsprechungen
zwischen
dem Rahmenlehrplan für die Berufsschule
und den Ausbildungsrahmenplänen für den Betrieb
in den Ausbildungsberufen
Fachinformatiker und Fachinformatikerin und
IT-System-Elektroniker und IT-System-Elektronikerin
Die Listen der Entsprechungen dokumentieren die Abstimmung der Lerninhalte zwi-
schen den Lernorten Berufsschule und Ausbildungsbetrieb.
Charakteristisch
für
die
duale
Berufsausbildung
ist,
dass
die
Auszubildenden
ihre
Kompetenzen an den beiden Lernorten Berufsschule und Ausbildungsbetrieb erwer-
ben. Hierfür existieren unterschiedliche rechtliche Vorschriften:
Der Lehrplan in der Berufsschule richtet sich nach dem Rahmenlehrplan der Kul-
tusministerkonferenz.
Die Vermittlung im Betrieb geschieht auf der Grundlage des Ausbildungsrahmen-
plans, der Bestandteil der Ausbildungsordnung ist.
Beide Pläne wurden in einem zwischen der Bundesregierung und der Kultusminister-
konferenz gemeinsam entwickelten Verfahren zur Abstimmung von Ausbildungsord-
nungen und Rahmenlehrplänen im Bereich der beruflichen Bildung ("Gemeinsames
Ergebnisprotokoll") von sachkundigen Lehrerinnen und Lehrern sowie Ausbilderinnen
und Ausbildern in ständiger Abstimmung zueinander erstellt.
In
den
folgenden
Listen
der
Entsprechungen
sind
die
Lernfelder
des
Rahmenlehr-
plans den Positionen der Ausbildungsrahmenpläne so zugeordnet, dass die zeitliche
und sachliche Abstimmung deutlich wird. Sie kann somit ein Hilfsmittel sein, um die
Kooperation der Lernorte vor Ort zu verbessern und zu intensivieren.
Seite 1 von 17
Abschnitt A
:
fachrichtungsübergreifende
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkei-
ten
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
1.
Planen, Vorberei-
ten und Durchfüh-
ren von Arbeits-
aufgaben in Ab-
stimmung mit den
kundenspezifi-
schen Geschäfts-
und Leistungspro-
zessen
(§ 4 Absatz 2
Nummer 1)
a)
Grundsätze und Metho-
den des Projektmanage-
ments anwenden
12
X
X
5, 12a-d
b)
Auftragsunterlagen und
Durchführbarkeit des Auf-
trags prüfen, insbeson-
dere in Hinblick auf recht-
liche, wirtschaftliche und
terminliche Vorgaben,
und den Auftrag mit den
betrieblichen Prozessen
und Möglichkeiten ab-
stimmen
X
X
2, 12a-d
c)
Zeitplan und Reihenfolge
der Arbeitsschritte für den
eigenen Arbeitsbereich
festlegen
X
X
3, 12a-d
d)
Termine planen und ab-
stimmen sowie Termin-
überwachung durchfüh-
ren
X
12a-d
e)
Probleme analysieren
und als Aufgabe definie-
ren sowie Lösungsalter-
nativen entwickeln und
beurteilen
X
2
f)
Arbeits- und Organisati-
onsmittel wirtschaftlich
und ökologisch unter Be-
rücksichtigung der vor-
handenen Ressourcen
und der Budgetvorgaben
einsetzen
X
2
BIBB
KMK
Liste der Entsprechungen
zwischen Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan
der Berufsausbildung
zum Fachinformatiker /
zur Fachinformatikerin
Seite 2 von 17
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
g)
Aufgaben im Team sowie
mit internen und externen
Kunden und Kundinnen
planen und abstimmen
X
2, 3
h)
betriebswirtschaftlich re-
levante Daten erheben
und bewerten und dabei
Geschäfts- und Leis-
tungsprozesse berück-
sichtigen,
X
2, 3
i)
eigene Vorgehensweise
sowie die Aufgaben-
durchführung im Team
reflektieren und bei der
Verbesserung der Ar-
beitsprozesse mitwirken
X
X
X
1 – 11 a-d
2.
Informieren und
Beraten von Kun-
den und Kundin-
nen
(§ 4 Absatz 2
Nummer 2)
a)
im Rahmen der Marktbe-
obachtung Preise, Leis-
tungen und Konditionen
von Wettbewerbern ver-
gleichen
3
X
1, 2
b)
Bedarfe von Kunden und
Kundinnen feststellen so-
wie Zielgruppen unter-
scheiden
X
1, 2
c)
Kunden unter Beachtung
von Kommunikationsre-
geln informieren und
Sachverhalte präsentie-
ren und dabei deutsche
und englische Fachbe-
griffe anwenden
X
1, 2
d)
Maßnahmen für Marke-
ting und Vertrieb unter-
stützen
betrieblich
e)
Informationsquellen auch
in englischer Sprache
aufgabenbezogen aus-
werten und für die Kun-
deninformation nutzen
X
1, 2
f)
Gespräche situationsge-
recht führen und Kunden
und Kundinnen unter Be-
rücksichtigung der Kun-
deninteressen beraten
2
X
X
X
3, 9, 12a-d
Seite 3 von 17
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
g)
Kundenbeziehungen un-
ter Beachtung rechtlicher
Regelungen und betriebli-
cher Grundsätze gestal-
ten
X
X
6, 9, 12a-d
h)
Daten und Sachverhalte
interpretieren, multimedial
aufbereiten und situati-
onsgerecht unter Nutzung
digitaler Werkzeuge und
unter Berücksichtigung
betrieblicher Vorgaben
präsentieren
X
X
6, 9, 12a-d
3.
Beurteilen markt-
gängiger IT-Sys-
teme und kunden-
spezifischer Lö-
sungen
(§ 4 Absatz 2
Nummer 3)
a)
marktgängige IT-Systeme
für unterschiedliche Ein-
satzbereiche hinsichtlich
Leistungsfähigkeit, Wirt-
schaftlichkeit und Barrie-
refreiheit beurteilen
10
X
2, 3
b)
Angebote zu IT-Kompo-
nenten, IT-Produkten und
IT-Dienstleistungen ein-
holen und bewerten so-
wie Spezifikationen und
Konditionen vergleichen
X
2, 3
c)
technologische Entwick-
lungstrends von IT-Syste-
men feststellen sowie ihre
wirtschaftlichen, sozialen
und beruflichen Auswir-
kungen aufzeigen
5
X
X
2, 3, 9
d)
Veränderungen von Ein-
satzfeldern für IT-Sys-
teme aufgrund techni-
scher, wirtschaftlicher
und gesellschaftlicher
Entwicklungen feststellen
X
X
2, 3, 9
4.
Entwickeln, Erstel-
len und Betreuen
von IT-Lösungen
(§ 4 Absatz 2
Nummer 4)
a)
IT-Systeme zur Bearbei-
tung betrieblicher Fach-
aufgaben analysieren so-
wie unter Beachtung ins-
besondere von Lizenzmo-
dellen, Urheberrechten
und Barrierefreiheit kon-
zeptionieren, konfigurie-
ren, testen und dokumen-
tieren
5
X
X
3, 7, 9
Seite 4 von 17
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
b)
Programmiersprachen,
insbesondere proze-
durale und objektorien-
tierte Programmierspra-
chen, unterscheiden
X
5
c)
Systematisch Fehler er-
kennen, analysieren und
beheben
7
X
6
d)
Algorithmen formulieren
und Anwendungen in ei-
ner Programmiersprache
erstellen
X
X
X
5, 8,
10a-12a, 10c-12c
e)
Datenbankmodelle unter-
scheiden, Daten organi-
sieren und speichern so-
wie Abfragen erstellen
X
X
X
5, 8,
10a-12a, 10c-12c
5.
Durchführen und
Dokumentieren
von qualitätssi-
chernden Maß-
nahmen
(§ 4 Absatz 2
Nummer 5)
a)
betriebliche Qualitätssi-
cherungssysteme im ei-
genen Arbeitsbereich an-
wenden und Qualitätssi-
cherungsmaßnahmen
projektbegleitend durch-
führen und dokumentie-
ren
4
X
X
X
3, 5, 6, 8, 11a, 12a-d
b)
Ursachen von Qualitäts-
mängeln systematisch
feststellen, beseitigen
und dokumentieren
8
X
X
X
3, 5, 6, 11a, 12a-d
c)
im Rahmen eines Ver-
besserungsprozesses die
Zielerreichung kontrollie-
ren, insbesondere einen
Soll-Ist-Vergleich durch-
führen
X
X
1, 2, 6, 8
6.
Umsetzen, In-
tegrieren und
Prüfen von
Maßnahmen zur
IT-Sicherheit
und zum Daten-
schutz
(§ 4 Absatz 2
Nummer 6)
a)
betriebliche Vorgaben und
rechtliche Regelungen zur
IT-Sicherheit und zum Da-
tenschutz einhalten
6
X
X
X
4, 8, 9,
11b, 11d
b)
Sicherheitsanforderungen
von IT-Systemen analy-
sieren und Maßnahmen
zur IT-Sicherheit ableiten,
abstimmen, umsetzen
und evaluieren
X
X
X
4, 8, 9,
11b, 11d
Seite 5 von 17
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
c)
Bedrohungsszenarien er-
kennen und Schadenspo-
tenziale unter Berücksich-
tigung wirtschaftlicher
und technischer Kriterien
einschätzen
6
X
X
X
4, 8, 9,
11b, 11d
d)
Kunden und Kundinnen
im Hinblick auf Anforde-
rungen an die IT-Sicher-
heit und an den Daten-
schutz beraten
X
X
X
4, 8, 9,
11b, 11d
e)
Wirksamkeit und Effizienz
der umgesetzten Maß-
nahmen zur IT-Sicherheit
und zum Datenschutz
prüfen
X
X
X
4, 8, 9,
11b, 11d
7.
Erbringen der
Leistungen und
Auftragsabschluss
(§ 4 Absatz 2
Nummer 7)
a)
Leistungen nach betriebli-
chen und vertraglichen
Vorgaben dokumentieren
7
X
X
2, 6
b)
Leistungserbringung un-
ter Berücksichtigung der
organisatorischen und
terminlichen Vorgaben
mit Kunden und Kundin-
nen abstimmen und kon-
trollieren
X
X
6, 7, 8, 9, 11b, 11d, 12a-
d
c)
Veränderungsprozesse
begleiten und unterstüt-
zen
X
X
X
2, 3, 7, 9,
11a, 11c
d)
Kunden und Kundinnen in
die Nutzung von Produk-
ten und Dienstleistungen
einweisen
X
X
2, 12a-d
e)
Leistungen und Doku-
mentationen an Kunden
und Kundinnen überge-
ben sowie Abnahmepro-
tokolle anfertigen
X
X
X
2, 6, 12a-d
f)
Kosten für erbrachte Leis-
tungen erfassen sowie im
Zeitvergleich und im Soll-
Ist-Vergleich bewerten
X
X
2, 12a-d
8.
Betreiben von IT-
Systemen
(§ 4 Absatz 2
Nummer 8)
a)
Netzwerkkonzepte für un-
terschiedliche Anwen-
dungsgebiete unterschei-
den
3
X
X
3, 9
Seite 6 von 17
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
b)
Datenaustausch von ver-
netzten Systemen reali-
sieren
X
8
c)
Verfügbarkeit und Ausfall-
wahrscheinlichkeiten ana-
lysieren und Lösungsvor-
schläge unterbreiten
X
X
9,
11b, 11d
d)
Maßnahmen zur präven-
tiven Wartung und zur
Störungsvermeidung ein-
leiten und durchführen
X
6, 7
e)
Störungsmeldungen auf-
nehmen und analysieren
sowie Maßnahmen zur
Störungsbeseitigung er-
greifen
3
X
6
f)
Dokumentationen ziel-
gruppengerecht und bar-
rierefrei anfertigen, bereit-
stellen und pflegen, ins-
besondere technische
Dokumentationen, Sys-
tem- sowie Benutzerdo-
kumentationen
X
X
4, 5, 8
9.
Inbetriebnehmen
von Speicherlö-
sungen
(§ 4 Absatz 2
Nummer 9)
a)
Sicherheitsmechanismen,
insbesondere Zugriffs-
möglichkeiten und -
rechte, festlegen und im-
plementieren
5
X
X
X
4, 9,
11b, 11d
b)
Speicherlösungen, insbe-
sondere Datenbanksys-
teme, integrieren
X
X
5, 8
10.
Programmieren
von Softwarelö-
sungen
(§ 4 Absatz 2
Nummer 10)
a)
Programmspezifikationen
festlegen, Datenmodelle
und Strukturen aus fachli-
chen Anforderungen ab-
leiten sowie Schnittstellen
festlegen
5
X
X
5, 10a-12a, 10c-12c,
10d-12d
b)
Programmiersprachen
auswählen und unter-
schiedliche Programmier-
sprachen anwenden
X
X
5,
10a-12a, 10c-12c,
10d, 12d
c)
Teilaufgaben von IT-Sys-
temen automatisieren
10
X
X
5,
10b
Seite 7 von 17
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung An-
wendungsentwicklung
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
1.
Konzipieren und
Umsetzen von
kundenspezifi-
schen Softwarean-
wendungen
(§ 4 Absatz 3
Nummer 1)
a)
Vorgehensmodelle und -
methoden sowie Entwick-
lungsumgebungen und -
bibliotheken auswählen
und einsetzen
15
X
X
X
5, 7,10a-12a
b)
Analyse- und Designver-
fahren anwenden
X
7, 8
c)
Benutzerschnittstellen er-
gonomisch gestalten und
an Kundenanforderungen
anpassen
X
X
7, 10a
d)
Anwendungslösungen un-
ter Berücksichtigung der
bestehenden Systemar-
chitektur entwerfen und
realisieren
25
X
X
X
5, 8, 11a
e)
Bestehende Anwen-
dungslösungen anpassen
X
X
5, 11a
f)
Datenaustausch zwischen
Systemen realisieren und
unterschiedliche Daten-
quellen nutzen
X
8
g)
Komplexe Abfragen aus
unterschiedlichen Daten-
quellen durchführen und
Datenbestandsberichte
erstellen
X
X
8, 12a
2.
Sicherstellen der
Qualität von Soft-
wareanwendun-
gen
(§ 4 Absatz 3
Nummer 2)
a)
Sicherheitsaspekte bei
der Entwicklung von Soft-
wareanwendungen be-
rücksichtigen
5
X
X
8, 11a, 12a
b)
Datenintegrität mithilfe
von Werkzeugen sicher-
stellen
X
X
X
5, 8, 12a
c)
Modultests erstellen und
durchführen
X
X
X
5, 8, 10a, 11a
d)
Werkzeuge zur Versions-
verwaltung einsetzen
7
X
X
X
5, 8, 10a-12a
Seite 8 von 17
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
e)
Testkonzepte erstellen
und Tests durchführen
sowie Testergebnisse be-
werten und dokumentie-
ren
X
X
5, 10a, 11a
f)
Daten und Sachverhalte
aus Tests multimedial
aufbereiten und situati-
onsgerecht unter Nutzung
digitaler Werkzeuge und
unter Beachtung der be-
trieblichen Vorgaben prä-
sentieren
X
X
5, 10a, 11a
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Sys-
temintegration
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
1.
Konzipieren und
Realisieren von IT-
Systemen
(§ 4 Absatz 4
Nummer 1)
a)
Systemlösungen entspre-
chend den kundenspezifi-
schen Anforderungen un-
ter Berücksichtigung von
Sicherheitsaspekten kon-
zipieren
8
X
10b
b)
IT-Systeme auswählen,
installieren und konfigu-
rieren
X
X
2, 9
c)
Externe IT-Ressourcen
bewerten, auswählen und
in ein IT-System integrie-
ren
X
9
d)
Kompatibilitätsprobleme
von IT-Systemen und
Systemkomponenten be-
urteilen und lösen
12
X
X
3, 7
e)
Testkonzepte erstellen
sowie Tests durchführen
und dokumentieren
X
X
5, 7
Seite 9 von 17
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
f)
Systemübergabe planen
und mit den beteiligten
Organisationseinheiten
sowie Kunden und Kun-
dinnen abstimmen und
durchführen
X
X
2, 12b
g)
Datenübernahmen planen
und durchführen
X
8
2.
Installieren und
Konfigurieren von
Netzwerken
(§ 4 Absatz 4
Nummer 2)
a)
Netzwerkprotokolle und
-schnittstellen für unter-
schiedliche Anwendungs-
bereiche bewerten und
auswählen
5
X
10b
b)
Netzwerkkomponenten
auswählen, installieren
und konfigurieren
X
X
3, 10b
c)
Systeme zur IT-Sicherheit
in Netzwerken implemen-
tieren und dokumentieren
6
X
11b
3.
Administrieren von
IT-Systemen
(§ 4 Absatz 4
Nummer 3)
a)
Richtlinien zur Nutzung
von IT-Systemen erstellen
und einführen
7
X
10b, 11b
b)
Lizenzrechte verwalten
und die Einhaltung von Li-
zenzbestimmungen über-
wachen
X
10b, 11b
c)
Berechtigungskonzepte
entwerfen, abstimmen
und umsetzen
X
10b, 11b
d)
Systemaktualisierungen
evaluieren und durchfüh-
ren
X
10b, 11b
e)
Konzepte zur Datensiche-
rung und -archivierung er-
stellen und umsetzen
X
10b, 11b
f)
Konzepte zur Daten- und
Systemwiederherstellung
erstellen und umsetzen
g)
Systemauslastung über-
wachen und Ressourcen
verwalten
14
X
10b, 11b
Seite 10 von 17
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
h)
Systemverhalten überwa-
chen, bewerten und Maß-
nahmen ergreifen
X
10b, 11b
i)
Benutzeranfragen aufneh-
men, analysieren und be-
arbeiten
X
10b, 11b
Abschnitt D: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Da-
ten- und Prozessanalyse
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
1.
Analysieren von
Arbeits- und Ge-
schäftsprozessen
(§ 4 Absatz 5
Nummer 1)
a)
betriebs- und produktions-
wirtschaftliche Geschäfts-
prozesse und ihr Zusam-
menwirken im Unterneh-
men analysieren
8
X
X
1, 11c, 12c
b)
Anforderungen in einer
Prozessdarstellung abbil-
den
X
11c, 12c
c)
Werkzeuge der Pro-
zessoptimierung verglei-
chen und vorschlagen
X
11c, 12c
2.
Analysieren von
Datenquellen und
Bereitstellen von
Daten
(§ 4 Absatz 5
Nummer 2)
a)
Daten aus heterogenen
Datenquellen identifizie-
ren und klassifizieren
5
X
X
X
5, 8, 10c
b)
Berechtigung zur Nutzung
und zur Verknüpfung von
Daten prüfen sowie ent-
sprechende Maßnahmen
ableiten
X
X
4, 9
c)
technische Voraussetzun-
gen zur Übernahme von
Daten sicherstellen und
Daten bereitstellen
5
X
X
8, 10c, 11c
Seite 11 von 17
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
3.
Nutzen der Daten
zur Optimierung
von Arbeits- und
Geschäftsprozes-
sen sowie zur Op-
timierung digitaler
Geschäftsmodelle
(§ 4 Absatz 5
Nummer 3)
a)
Daten auf Qualität, insbe-
sondere auf Plausibilität,
Quantität, Redundanz,
Vollständigkeit und Validi-
tät prüfen, Ergebnisse do-
kumentieren und bei Ab-
weichungen vom Sollzu-
stand Maßnahmen, insbe-
sondere zur Verbesse-
rung der Datenqualität,
vorschlagen
6
X
X
X
5, 8, 10c-12c
b)
Auffindbarkeit, Zugäng-
lichkeit, Interoperabilität,
Wiederverwendbarkeit
von Daten sicherstellen
X
X
8, 12c
c)
Analytische und statisti-
sche Verfahren anwen-
den
21
X
11c
d)
Programmiersprachen mit
integrierten Auswertungs-
verfahren und Visualisie-
rungswerkzeugen nutzen
X
10c-12c
e)
Ergebnisse der Analyse
für unterschiedliche Ziel-
gruppen aufbereiten
X
X
8, 11c, 12c
f)
Mathematische Vorher-
sagemodelle anwenden
g)
Werkzeuge zur Musterer-
kennung und zur Modell-
generierung nutzen
X
10c
h)
Analyseergebnisse zur
Optimierung der betriebs-
und produktionswirt-
schaftlichen Geschäfts-
prozesse nutzen
X
11c
i)
Kennzahlen ableiten und
für ein Monitoringsystem
vorschlagen
X
X
7, 9, 12c
4.
Umsetzen des Da-
tenschutzes und
der Schutzziele
a)
mit für Datenschutz zu-
ständigen Personen und
Einrichtungen kooperie-
ren
1
X
5
Seite 12 von 17
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
der Datensicher-
heit
(§ 4 Absatz 5
Nummer 4)
b)
Benutzer- Zugriffs- und
Datenhaltungs- sowie Da-
tensicherungskonzepte
erstellen und dabei die
verschiedenen Datenklas-
sifizierungen berücksichti-
gen
6
X
X
4, 9
c)
beim Umgang mit Daten
und der Erstellung der
Konzepte Datensparsam-
keit und Datensorgfalt be-
achten
X
4
d)
Verfahren zur Datenver-
schlüsselung auswählen
und nutzen
X
8
Abschnitt E: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Digi-
tale Vernetzung
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
1.
Analysieren und
Planen von Syste-
men zur Vernet-
zung von Prozes-
sen und Produkten
(§ 4 Absatz 6
Nummer 1)
a)
das Zusammenwirken der
Komponenten cyber-phy-
sischer Systeme erfassen
und visualisieren
12
X
10d
b)
bestehende Vernetzung,
eingesetzter Software und
technischer Schnittstellen
analysieren, insbeson-
dere unter Berücksichti-
gung der bestehenden
Netztopologie
X
10d
c)
Bei der Planung Aspekte
der IT-Sicherheit und
technische Rahmenbedin-
gungen, insbesondere
Netzwerkanforderungen,
berücksichtigen
X
11d
d)
Netzwerkkomponenten
auswählen, technische
Unterlagen erstellen und
Kosten kalkulieren
X
11d
Seite 13 von 17
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
e)
die Lösung zur Vernet-
zung und zu Änderungen
am System kundenbezo-
gen abstimmen
X
11d
f)
Daten auswerten und
Vorschläge zur Optimie-
rung der Interaktion von
Systemen entwickeln
4
X
11d
2.
Errichten, Ändern
und Prüfen von
vernetzten Syste-
men
(§ 4 Absatz 6
Nummer 2)
a)
Systemkomponenten und
Netzwerkbetriebssysteme
installieren, anpassen und
konfigurieren
4
X
9
b)
Softwarelösungen zur Vi-
sualisierung und Optimie-
rung von Prozessabläufen
anwenden
X
9
c)
Programme erstellen und
anpassen sowie Signal-
und Datenübertragungs-
einrichtungen konfigurie-
ren
13
X
10d
d)
Sicherheits- und Datensi-
cherungssysteme berück-
sichtigen, Gefahrenpoten-
ziale identifizieren und
Zugangsberechtigungen
festlegen
X
11d
e)
Testkonzepte erstellen,
Tests durchführen, Fehler
beseitigen sowie Ergeb-
nisse und Änderungen
dokumentieren
X
11d
f)
Systeme in Betrieb neh-
men, Inbetriebnahmepro-
tokolle erstellen und Sys-
teme übergeben
X
11d
3.
Betreiben von ver-
netzten Systemen
und Sicherstellung
der Systemverfüg-
barkeit
(§ 4 Absatz 6
Nummer 3)
a)
Systemauslastung über-
wachen und Systemsta-
tus dokumentieren
4
X
11d
b)
Systemdaten erfassen
und im Hinblick auf Vor-
gabeparameter auswer-
ten und Systemstörungen
feststellen und beheben
X
11d
Seite 14 von 17
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
c)
Daten auswerten, um
Wartungsintervalle und
Prozessabläufe zu opti-
mieren
15
X
11d
d)
System-, Diagnose- und
Prozessdaten auswerten,
Schwachstellen identifi-
zieren und Maßnahmen
ableiten
X
11d
e)
Angriffsszenarien in cy-
ber-physischen Systemen
unterscheiden und antizi-
pieren
X
11d
f)
Anomalien in vernetzten
Systemen feststellen und
Schutzmaßnahmen einlei-
ten
X
11d
g)
bereichsspezifische Si-
cherheitslösungen imple-
mentieren
X
11d
h)
Systemaktualisierungen
vornehmen und Optimie-
rungen vorschlagen
X
11d, 12d
Abschnitt F: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fä-
higkeiten
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Zeitliche
Zuordnung
Schuljahr
Lernfeld(er)
1
2
3
1
2
3
4
5
6
1.
Berufsbildung so-
wie Arbeits- und
Tarifrecht
(§ 4 Absatz 7
Nummer 1)
a)
wesentliche Inhalte und
Bestandteile des Ausbil-
dungsvertrages darstel-
len, Rechte und Pflichten
aus dem Ausbildungsver-
trag feststellen und Aufga-
ben der Beteiligten im du-
alen System beschreiben
während
der
gesamten
Ausbildung
zu
X
X
X
WISO
Seite 15 von 17
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Zeitliche
Zuordnung
Schuljahr
Lernfeld(er)
1
2
3
b)
den betrieblichen Ausbil-
dungsplan mit der Ausbil-
dungsordnung verglei-
chen
vermitteln
c)
arbeits-, sozial- und mit-
bestimmungsrechtliche
Vorschriften sowie für den
Arbeitsbereich geltende
Tarif- und Arbeitszeitrege-
lungen beachten
d)
Positionen der eigenen
Entgeltabrechnung erklä-
ren
e)
Chancen und Anforderun-
gen des lebensbegleiten-
den Lernens für die beruf-
liche und persönliche Ent-
wicklung begründen und
die eigenen Kompetenzen
weiterentwickeln
f)
Lern- und Arbeitstechni-
ken sowie Methoden des
selbstgesteuerten Ler-
nens anwenden und be-
ruflich relevante Informati-
onsquellen nutzen
g)
berufliche Aufstiegs- und
Weiterentwicklungsmög-
lichkeiten darstellen
2.
Aufbau und Orga-
nisation des Aus-
bildungsbetriebes
(§ 4 Absatz 7
Nummer 2)
a)
die Rechtsform und den
organisatorischen Aufbau
des Ausbildungsbetriebes
mit seinen Aufgaben und
Zuständigkeiten sowie die
Zusammenhänge zwi-
schen den Geschäftspro-
zessen erläutern
X
X
X
1 sowie WISO
b)
Beziehungen des Ausbil-
dungsbetriebes und sei-
ner Beschäftigten zu Wirt-
schaftsorganisationen,
Berufsvertretungen und
Gewerkschaften nennen
Seite 16 von 17
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Zeitliche
Zuordnung
Schuljahr
Lernfeld(er)
1
2
3
c)
Grundlagen, Aufgaben
und Arbeitsweise der be-
triebsverfassungs- oder
personalvertretungs-
rechtlichen Organe des
Ausbildungsbetriebes be-
schreiben
3.
Sicherheit und Ge-
sundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 7
Nummer 3)
a)
Gefährdung von Sicher-
heit und Gesundheit am
Arbeitsplatz feststellen
und Maßnahmen zur Ver-
meidung der Gefährdung
ergreifen
X
X
X
alle LF
b)
berufsbezogene Arbeits-
schutz- und Unfallverhü-
tungsvorschriften anwen-
den
X
X
X
alle LF
c)
Verhaltensweisen bei Un-
fällen beschreiben sowie
erste Maßnahmen einlei-
ten
betrieblich
d)
Vorschriften des vorbeu-
genden Brandschutzes
anwenden sowie Verhal-
tensweisen bei Bränden
beschreiben und Maßnah-
men zur Brandbekämp-
fung ergreifen
betrieblich
4.
Umweltschutz
(§ 4 Absatz 7
Nummer 4)
Zur Vermeidung betriebsbe-
dingter Umweltbelastungen
im beruflichen Einwirkungs-
bereich beitragen, insbeson-
dere
X
X
X
alle LF
(Berufsbezogene Vorbe-
merkungen)
a)
mögliche Umweltbelas-
tungen durch den Ausbil-
dungsbetrieb und seinen
Beitrag zum Umwelt-
schutz an Beispielen er-
klären
b)
für den Ausbildungsbe-
trieb geltende Regelun-
gen des Umweltschutzes
anwenden
c)
Möglichkeiten der wirt-
schaftlichen und umwelt-
schonenden Energie- und
Materialverwendung nut-
zen
Seite 17 von 17
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Zeitliche
Zuordnung
Schuljahr
Lernfeld(er)
1
2
3
d)
Abfälle vermeiden sowie
Stoffe und Materialien ei-
ner umweltschonenden
Entsorgung zuführen
5.
Vernetztes Zusam-
menarbeiten unter
Nutzung digitaler
Medien
(§ 4 Absatz 7
Nummer 5)
a)
gegenseitige Wertschät-
zung unter Berücksichti-
gung gesellschaftlicher
Vielfalt bei betrieblichen
Abläufen praktizieren
3
X
X
X
alle LF
(Berufsbezogene Vorbe-
merkungen)
b)
Strategien zum verant-
wortungsvollen Umgang
mit digitalen Medien an-
wenden und im virtuellen
Raum unter Wahrung der
Persönlichkeitsrechte Drit-
ter zusammenarbeiten
c)
insbesondere bei der
Speicherung, Darstellung
und Weitergabe digitaler
Inhalte die Auswirkungen
des eigenen Kommunika-
tions- und Informations-
verhaltens berücksichti-
gen
d)
bei der Beurteilung, Ent-
wicklung, Umsetzung und
Betreuung von IT-Lösun-
gen ethische Aspekte re-
flektieren
Seite 1 von 14
Abschnitt A
:
fachrichtungsübergreifende
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkei-
ten
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
1.
Planen, Vorberei-
ten und Durchfüh-
ren von Arbeits-
aufgaben in Ab-
stimmung mit den
kundenspezifi-
schen Geschäfts-
und Leistungspro-
zessen
(§ 4 Absatz 2
Nummer 1)
a)
Grundsätze und Metho-
den des Projektmanage-
ments anwenden
12
X
X
5, 12(SE)
b)
Auftragsunterlagen und
Durchführbarkeit des
Auftrags prüfen, insbe-
sondere in Hinblick auf
rechtliche, wirtschaftliche
und terminliche Vorga-
ben, und den Auftrag mit
den betrieblichen Pro-
zessen und Möglichkei-
ten abstimmen
X
X
X
2, 9, 12(SE)
c)
Zeitplan und Reihenfolge
der Arbeitsschritte für
den eigenen Arbeitsbe-
reich festlegen
X
X
3, 11-12(SE)
d)
Termine planen und ab-
stimmen sowie Termin-
überwachung durchfüh-
ren
X
11-12(SE)
e)
Probleme analysieren
und als Aufgabe definie-
ren sowie Lösungsalter-
nativen entwickeln und
beurteilen
X
X
2, 4, 7, 9
f)
Arbeits- und Organisati-
onsmittel wirtschaftlich
und ökologisch unter Be-
rücksichtigung der vor-
handenen Ressourcen
und der Budgetvorgaben
einsetzen
X
X
X
2, 3, 4, 9, 12(SE)
BIBB
KMK
Liste der Entsprechungen
zwischen Ausbildungsrahmenplan und Rahmenlehrplan
der Berufsausbildung
zum IT-System-Elektroniker /
zur IT-System-Elektronikerin
Seite 2 von 14
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
g)
Aufgaben im Team sowie
mit internen und exter-
nen Kunden und Kundin-
nen planen und abstim-
men
X
X
2, 3, 11(SE)
h)
betriebswirtschaftlich re-
levante Daten erheben
und bewerten und dabei
Geschäfts- und Leis-
tungsprozesse berück-
sichtigen
X
2, 3
i)
eigene Vorgehensweise
sowie die Aufgaben-
durchführung im Team
reflektieren und bei der
Verbesserung der Ar-
beitsprozesse mitwirken
X
X
X
1-9, 10-12(SE)
2.
Informieren und
Beraten von Kun-
den und Kundin-
nen
(§ 4 Absatz 2
Nummer 2)
a)
im Rahmen der Marktbe-
obachtung Preise, Leis-
tungen und Konditionen
von Wettbewerbern ver-
gleichen
3
X
1, 2
b)
Bedarfe von Kunden und
Kundinnen feststellen so-
wie Zielgruppen unter-
scheiden
X
1, 2
c)
Kunden unter Beachtung
von Kommunikationsre-
geln informieren sowie
Sachverhalte präsentie-
ren und deutsche und
englische Fachbegriffe
anwenden
X
1, 2
d)
Maßnahmen für Marke-
ting und Vertrieb unter-
stützen
X
3
e)
Informationsquellen auch
in englischer Sprache
aufgabenbezogen aus-
werten und für die Kun-
deninformation nutzen
X
1, 2
f)
Gespräche situationsge-
recht führen und Kunden
und Kundinnen unter Be-
rücksichtigung der Kun-
deninteressen beraten
2
X
X
X
3, 9, 11-12(SE)
Seite 3 von 14
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
g)
Kundenbeziehungen un-
ter Beachtung rechtlicher
Regelungen und betriebli-
cher Grundsätze gestal-
ten
X
X
6, 9, 12(SE)
h)
Daten und Sachverhalte
interpretieren, multimedial
aufbereiten und situati-
onsgerecht unter Nutzung
digitaler Werkzeuge und
unter Berücksichtigung
der betrieblichen Vorga-
ben präsentieren
X
X
6, 9, 12(SE)
3.
Beurteilen markt-
gängiger IT-Sys-
teme und kunden-
spezifischer Lö-
sungen
(§ 4 Absatz 2
Nummer 3)
a)
marktgängige IT-Systeme
für unterschiedliche Ein-
satzbereiche hinsichtlich
Leistungsfähigkeit, Wirt-
schaftlichkeit und Barrie-
refreiheit beurteilen
10
X
2, 3
b)
Angebote zu IT-Kompo-
nenten, IT-Produkten und
IT-Dienstleistungen ein-
holen und bewerten so-
wie Spezifikationen und
Konditionen vergleichen
X
2, 3
c)
technologische Entwick-
lungstrends von IT-Syste-
men feststellen sowie ihre
wirtschaftlichen, sozialen
und beruflichen Auswir-
kungen aufzeigen
5
X
2, 3, 7
d)
Veränderungen von Ein-
satzfeldern für IT-Sys-
teme aufgrund techni-
scher, wirtschaftlicher
und gesellschaftlicher
Entwicklungen feststellen
X
2, 3, 7, 9
4.
Entwickeln, Erstel-
len und Betreuen
von IT-Lösungen
(§ 4 Absatz 2
Nummer 4)
a)
IT-Systeme zur Bearbei-
tung betrieblicher Fach-
aufgaben analysieren so-
wie unter Beachtung ins-
besondere von Lizenzmo-
dellen und Urheberrech-
ten und Barrierefreiheit
konzeptionieren, konfigu-
rieren, testen und doku-
mentieren
5
X
X
3, 7, 9
Seite 4 von 14
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
b)
Programmiersprachen,
insbesondere proze-
durale und objektorien-
tierte Programmierspra-
chen, unterscheiden
X
X
5, 8
c)
Systematisch Fehler er-
kennen, analysieren und
beheben
7
X
X
6, 12(SE)
d)
Algorithmen formulieren
und Anwendungen in ei-
ner Programmiersprache
erstellen
X
5
e)
Datenbankmodelle unter-
scheiden, Daten organi-
sieren und speichern so-
wie Abfragen erstellen
X
X
5, 8
5.
Durchführen und
Dokumentieren
von qualitätssi-
chernden Maß-
nahmen
(§ 4 Absatz 2
Nummer 5)
a)
betriebliche Qualitätssi-
cherungssysteme im ei-
genen Arbeitsbereich an-
wenden und Qualitätssi-
cherungsmaßnahmen
projektbegleitend durch-
führen und dokumentie-
ren
4
X
X
X
3, 5, 6, 8, 12(SE)
b)
Ursachen von Qualitäts-
mängeln systematisch
feststellen, beseitigen
und dokumentieren
8
X
X
X
3, 5, 6, 12(SE)
c)
im Rahmen eines Ver-
besserungsprozesses die
Zielerreichung kontrollie-
ren, insbesondere einen
Soll-Ist-Vergleich durch-
führen
X
X
X
2, 6, 7, 12(SE)
6.
Umsetzen, In-
tegrieren und
Prüfen von
Maßnahmen zur
IT-Sicherheit
und zum Daten-
schutz
(§ 4 Absatz 2
Nummer 6)
a)
betriebliche Vorgaben
und rechtliche Regelun-
gen zur IT-Sicherheit und
zum Datenschutz einhal-
ten
6
X
X
X
4, 8, 9, 11(SE)
b)
Sicherheitsanforderungen
von IT-Systemen analy-
sieren und Maßnahmen
zur IT-Sicherheit ableiten,
abstimmen, umsetzen
und evaluieren
X
X
X
4, 8, 9, 11(SE)
Seite 5 von 14
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
c)
Bedrohungsszenarien er-
kennen und Schadenspo-
tenziale unter Berücksich-
tigung wirtschaftlicher
und technischer Kriterien
einschätzen
6
X
X
X
4, 7, 8, 9, 11(SE)
d)
Kunden und Kundinnen
im Hinblick auf Anforde-
rungen an die IT-Sicher-
heit und an den Daten-
schutz beraten
X
X
X
4, 8, 9, 11(SE)
e)
Wirksamkeit und Effizienz
der umgesetzten Maß-
nahmen zur IT-Sicherheit
und zum Datenschutz
prüfen
X
X
X
4, 8, 9, 11(SE)
7.
Erbringen der
Leistungen und
Auftragsabschluss
(§ 4 Absatz 2
Nummer 7)
a)
Leistungen nach betriebli-
chen und vertraglichen
Vorgaben dokumentieren
7
X
X
X
2, 6, 10-11(SE)
b)
Leistungserbringung un-
ter Berücksichtigung der
organisatorischen und
terminlichen Vorgaben
mit Kunden und Kundin-
nen abstimmen und kon-
trollieren
X
X
6, 7, 8, 9, 12(SE)
c)
Veränderungsprozesse
begleiten und unterstüt-
zen
X
X
2, 3, 7, 9
d)
Kunden und Kundinnen in
die Nutzung von Produk-
ten und Dienstleistungen
einweisen
X
X
2, 10-11(SE)
e)
Leistungen und Doku-
mentationen an Kunden
und Kundinnen überge-
ben sowie Abnahmepro-
tokolle anfertigen
X
X
X
2, 6, 12(SE)
f)
Kosten für erbrachte Leis-
tungen erfassen sowie im
Zeitvergleich und im Soll-
Ist-Vergleich bewerten
X
9
8.
Installieren und
Konfigurieren von
IT-Geräten und IT-
Systemen
a)
IT-Geräte und Kompo-
nenten für IT-Systeme
auswählen
8
X
X
X
3, 7, 9, 10-12(SE)
Seite 6 von 14
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
(§ 4 Absatz 2
Nummer 8)
b)
IT-Geräte und IT-Sys-
teme nach den geltenden
Vorschriften, Normen und
betrieblichen Vorgaben
montieren und aufstellen,
insbesondere durch Zu-
hilfenahme von Pla-
nungsunterlagen
X
X
X
2, 7, 9, 10-12(SE)
c)
Leitungen konfektionieren
sowie IT-Geräte und
Komponenten verbinden
X
X
X
2, 7, 9, 10(SE)
d)
IT-Geräte und IT-Sys-
teme konfigurieren, an-
passen und in Betrieb
nehmen sowie Funktio-
nen von Schnittstellen
und Übertragungswegen
prüfen und dokumentie-
ren
8
X
X
7, 9, 10-12(SE)
e)
IT-Geräte und Kompo-
nenten in bestehende
Netze und Infrastrukturen
nach Vorgaben, insbe-
sondere nach den Plan-
unterlagen, den gelten-
den Vorschriften, Normen
und betrieblichen Vorga-
ben integrieren und Do-
kumentation erstellen
X
X
7, 9, 10(SE)
f)
Einrichtungen zur IT-Si-
cherheit aufbauen, instal-
lieren, prüfen und in Be-
trieb nehmen
X
X
7, 9, 11(SE)
9.
Installieren von
Netzwerkinfra-
strukturen und
Übertragungssys-
temen
(§ 4 Absatz 2
Nummer 9)
a)
Netzwerkkomponenten
unterscheiden und aus-
wählen
2
X
X
X
3, 7, 9, 11(SE)
b)
Netzwerkkomponenten
nach Vorgaben einbauen
und in Betrieb nehmen
X
X
X
3, 9, 11(SE)
c)
Netzwerkinfrastrukturen
und Übertragungssys-
teme unterscheiden und
auswählen
14
X
X
3, 7, 9
Seite 7 von 14
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
d)
Netzwerkinfrastrukturen
nach den geltenden Vor-
schriften, Normen und
betrieblichen Vorgaben
aufbauen, installieren, in
Betrieb nehmen und prü-
fen, insbesondere durch
Zuhilfenahme von Plan-
unterlagen
X
X
X
3, 7, 9, 11(SE)
e)
Netzwerkinfrastruktur in
bestehende IT-Systeme
integrieren und in Betrieb
nehmen
X
X
X
3, 7, 9, 11(SE)
f)
Übertragungssysteme
nach den geltenden Vor-
schriften, Normen und
betrieblichen Vorgaben
aufbauen, installieren, in
Betrieb nehmen und prü-
fen, insbesondere durch
Zuhilfenahme von Plan-
unterlagen
X
7, 9
g)
Netzwerk- und Übertra-
gungskomponenten in-
stallieren, konfigurieren
und in Betrieb nehmen
X
7, 9
h)
Hard- und Software-Sys-
teme zur IT-Sicherheit in
Netzwerken implementie-
ren
X
X
7, 9, 10-12(SE)
10.
Planen und Vorbe-
reiten von Service-
und Instandset-
zungsmaßnahmen
an IT-Geräten und
IT-Systemen und
an deren Infra-
struktur
(§ 4 Absatz 2
Nummer 10)
a)
Leistungsmerkmale prü-
fen und beurteilen
5
X
X
6, 7, 9, 12(SE)
b)
Serviceleistungen und
Wartungsmaßnahmen
planen, den jeweiligen
Aufwand schätzen und
Planungen dokumentie-
ren
X
X
6, 7, 9, 11-12(SE)
c)
bei der Erstellung von
Wartungsverträgen mit-
wirken
X
6, 7 , 9
d)
Störungsmeldungen ent-
gegennehmen, Fehler
eingrenzen und Vor-
schläge zur Störungsbe-
seitigung unterbreiten
X
X
6, 7, 9, 11(SE)
Seite 8 von 14
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
e)
geeignete Test- und Di-
agnoseverfahren aus-
wählen und einsetzen
X
6, 7, 9
f)
Maßnahmen zur Stö-
rungsbeseitigung einlei-
ten und Dokumentation
erstellen
X
X
6, 7, 9, 11(SE)
11.
Durchführen von
Service- und In-
standsetzungsar-
beiten an IT-Gerä-
ten und IT-Syste-
men und an deren
Infrastruktur
(§ 4 Absatz 2
Nummer 11)
a)
Funktionsfähigkeit von IT-
Geräten und IT-Systemen
prüfen
3
X
6, 9
b)
vorbeugende Instandhal-
tung durchführen
X
11-12(SE)
c)
Serviceleistungen und
Wartungsmaßnahmen
nach den geltenden Vor-
schriften, Normen und
betrieblichen Vorgaben
durchführen
8
X
11-12(SE)
d)
Test- und Diagnosever-
fahren nutzen und Ergeb-
nisse auswerten
11-12(SE)
e)
Funktionsfähigkeit von IT-
Geräten und IT-Systemen
und einzelnen Kompo-
nenten prüfen
X
X
7, 9, 12(SE)
f)
Ursachen von Störungen
eingrenzen
X
12(SE)
g)
Störung von IT-Geräten
und IT-Systemen und ein-
zelnen Komponenten be-
seitigen, insbesondere
Hardwarekomponenten
austauschen und einstel-
len sowie Software instal-
lieren und konfigurieren
X
12(SE)
h)
Störungen in Netzwerkinf-
rastrukturen erkennen
und beheben
X
11-12(SE)
i)
erbrachte Leistungen do-
kumentieren und zur Ab-
rechnung bereitstellen
X
11-12(SE)
12.
Auftragsabschluss
und Unterstützung
von Nutzern und
a)
an der Planung und Vor-
bereitung von Produkt-
schulungen mitwirken
2
X
12(SE)
Seite 9 von 14
Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
Nutzerinnen im
Umgang mit IT-
Geräten und IT-
Systemen und de-
ren Infrastruktur
(§ 4 Absatz 2
Nummer 12)
b)
Nutzer und Nutzerinnen
in die Bedienung von IT-
Geräten und IT-Systemen
einweisen
X
10(SE), 12(SE)
c)
an der Durchführung von
Produktschulungen mit-
wirken
3
X
12(SE)
d)
Nutzer und Nutzerinnen
in die Maßnahmen zur IT-
Sicherheit einweisen
X
10-11(SE)
e)
Übergabe an Kunden
Kundinnen durchführen
X
X
X
2, 8, 12(SE)
f)
Auftragsabschluss doku-
mentieren
X
10-12(SE)
13.
IT-Sicherheit und
Datenschutz in IT-
Systemen, Netz-
werkinfrastruktu-
ren und Übertra-
gungssystemen
(§ 4 Absatz 2
Nummer 13)
a)
Sicherheitskonzepte nach
Vorgaben umsetzen
5
X
X
9,10-11(SE)
b)
Gefährdungspotenziale
einschätzen
X
X
9, 10-11(SE)
c)
Sicherheitsvorfälle ein-
schätzen
X
X
9, 10-11(SE)
d)
Prozesse in der Bearbei-
tung von Sicherheitsvor-
fällen einleiten
X
10-11(SE)
e)
Sicherheitsmechanismen,
insbesondere Zugriffs-
möglichkeiten und -rechte
auswählen und einsetzen
X
10-12(SE)
14.
Installieren von IT-
Systemen, Gerä-
ten und Betriebs-
mitteln sowie de-
ren Anbindung an
die Stromversor-
gung
(§ 4 Absatz 2
Nummer 14)
a)
Maßnahmen zum Schutz
gegen elektrische Gefähr-
dungen treffen und um-
setzen
13
X
X
X
2, 7, 10-11(SE)
b)
Energiebedarf unter Be-
rücksichtigung der Leis-
tungsfaktoren für IT-Sys-
teme, Geräte und Be-
triebsmittel ermitteln
X
X
X
2, 7, 10(SE)
c)
Stromkreise festlegen
und Verteilungseinrich-
tungen und Leitungen
auswählen und dabei die
anerkannten Regeln der
Technik einhalten
X
X
7,10(SE)
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Ausbildungsrahmenplanentwurf
Stand: 28.02.2020
Rahmenlehrplanentwurf
Stand: 13.12.2019
Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
d)
IT-Systeme, Geräte und
Betriebsmittel unter Be-
rücksichtigung der Be-
triebs- und Umgebungs-
bedingungen auswählen
X
X
X
2, 7, 10(SE)
e)
Dokumentationen, insbe-
sondere Installations- und
Stromlaufpläne, erstellen
und anwenden
X
X
7, 10-11(SE)
f)
IT-Systeme, Geräte und
Betriebsmittel gemäß den
Regeln der Technik sowie
unter Beachtung von Her-
stellervorgaben anschlie-
ßen
X
X
X
2, 7, 10(SE)
g)
Störungen in IT-Syste-
men, an Geräten und an
Betriebsmitteln eingren-
zen, durch Austausch
fehlerhafter Komponen-
ten beheben und Maß-
nahmen zur Instandset-
zung veranlassen
X
10-11(SE)
h)
Messungen an elektri-
schen Geräten nach den
anerkannten Regeln der
Technik durchführen und
protokollieren, insbeson-
dere Schutzleiter- und
lsolationswiderstand so-
wie Schutzleiter- und Be-
rührungsstrom feststellen
und beurteilen
X
10-11(SE)
i)
IT-Systeme, Geräte und
Betriebsmittel inklusive
fachgerechter Dokumen-
tation übergeben und ad-
ressatengerecht erläutern
1
X
X
7, 10(SE)
15.
Prüfen der elektri-
schen Sicherheit
von Geräten und
Betriebsmitteln
(§ 4 Absatz 2
Nummer 15)
a)
Sichtprüfung von Geräten
und Betriebsmitteln
durchführen, insbeson-
dere Feststellen und Be-
urteilen von Beschädi-
gungen und der Einhal-
tung von Sicherheitsan-
forderungen
6
X
10-11(SE)
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Ausbildungsberufsbildposition
Ausbildungsab-
schnitt im Monat
Schuljahr
Lernfeld(er)
1 – 18
19 – 36
1
2
3
b)
Maßnahmen zum Schutz
gegen elektrische Gefähr-
dung feststellen und be-
urteilen
X
10-11(SE)
c)
Prüf- und Messverfahren
nach den anerkannten
Regeln der Technik aus-
wählen und einsetzen
X
7, 10-11(SE)
d)
Prüfungen und Messun-
gen beurteilen und doku-
mentieren
X
X
7, 10-11(SE)
e)
Maßnahmen zur Beseiti-
gung von Mängeln ken-
nen und einleiten
X
10e, 11e
Abschnitt F: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
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Rahmenlehrplanentwurf
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Ausbildungsberufsbildposition
Zeitliche
Zuordnung
Schuljahr
Lernfeld(er)
1
2
3
1.
Berufsbildung so-
wie Arbeits- und
Tarifrecht
(§ 4 Absatz 3
Nummer 1)
a)
wesentliche
Inhalte
und
Bestandteile
des
Ausbil-
dungsvertrages
darstel-
len, Rechte und Pflichten
aus dem Ausbildungsver-
trag feststellen und Aufga-
ben der Beteiligten im du-
alen System beschreiben
während
der
gesamten
Ausbildung
zu
vermitteln
X
X
X
WISO
b)
den
betrieblichen
Ausbil-
dungsplan mit der Ausbil-
dungsordnung
verglei-
chen
c)
arbeits-,
sozial-
und
mit-
bestimmungsrechtliche
Vorschriften sowie für den
Arbeitsbereich
geltende
Tarif- und Arbeitsregelung
beachten
d)
Positionen
der
eigenen
Entgeltabrechnungen
er-
klärten
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Ausbildungsberufsbildposition
Zeitliche
Zuordnung
Schuljahr
Lernfeld(er)
1
2
3
e)
Chancen und Anforderun-
gen des lebensbegleiten-
den Lernens für die beruf-
liche und persönliche Ent-
wicklung
begründen
und
die
eigenen
Kompeten-
zen weiterentwickeln
f)
Lern-
und
Arbeitstechni-
ken sowie Methoden des
selbstgesteuerten
Ler-
nens
anwenden
und
be-
ruflich relevante Informati-
onsquellen nutzen
g)
berufliche
Aufstiegs-
und
Weiterentwicklungsmög-
lichkeiten darstellen
2.
Aufbau und Orga-
nisation des Aus-
bildungsbetriebes
(§ 4 Absatz 3
Nummer 2)
a)
die Rechtsform und den
organisatorischen Aufbau
des Ausbildungsbetriebes
mit seinen Aufgaben und
Zuständigkeiten sowie
die Zusammenhänge zwi-
schen den Geschäftspro-
zessen erläutern
X
X
X
1 sowie WISO
b)
Beziehungen des Ausbil-
dungsbetriebes und sei-
ner Beschäftigten zu
Wirtschaftsorganisatio-
nen, Berufsvertretungen
und Gewerkschaften nen-
nen
c)
Grundlagen, Aufgaben
und Arbeitsweise der be-
triebsverfassungsrechtli-
chen Organe des Ausbil-
dungsbetriebes beschrei-
ben
3.
Sicherheit und Ge-
sundheitsschutz
bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 3
Nummer 3)
a)
Gefährdung
von
Sicher-
heit
und
Gesundheit
am
Arbeitsplatz
feststellen
und Maßnahmen zur Ver-
meidung
der
Gefährdung
ergreifen
X
X
X
alle LF
b)
berufsbezogene
Arbeits-
schutz-
und
Unfallverhü-
tungsvorschriften
anwen-
den
X
X
X
alle LF
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Ausbildungsberufsbildposition
Zeitliche
Zuordnung
Schuljahr
Lernfeld(er)
1
2
3
c)
Verhaltensweisen bei Un-
fällen
beschreiben
sowie
erste
Maßnahmen
einlei-
ten
betrieblich
d)
Vorschriften
des
vorbeu-
genden
Brandschutzes
anwenden
sowie
Verhal-
tensweisen
bei
Bränden
beschreiben
und
Maß-
nahmen
zur
Brandbe-
kämpfung ergreifen
betrieblich
4.
Umweltschutz
(§ 4 Absatz 3
Nummer 4)
Zur Vermeidung betriebsbe-
dingter Umweltbelastungen
im beruflichen Einwirkungs-
bereich beitragen, insbeson-
dere
X
X
X
alle LF
(Berufsbezogene Vorbe-
merkungen)
a)
mögliche Umweltbelas-
tungen durch den Ausbil-
dungsbetrieb und seinen
Beitrag zum Umwelt-
schutz an Beispielen er-
klären
b)
für den Ausbildungsbe-
trieb geltende Regelun-
gen des Umweltschutzes
anwenden
c)
Möglichkeiten der wirt-
schaftlichen und umwelt-
schonenden Energie- und
Materialverwendung nut-
zen
d)
Abfälle vermeiden sowie
Stoffe und Materialien ei-
ner umweltschonenden
Entsorgung zuführen
5.
Vernetztes Zusam-
menarbeiten unter
Nutzung digitaler
Medien
(§ 4 Absatz 3
Nummer 5)
a)
gegenseitige Wertschät-
zung unter Berücksichti-
gung gesellschaftlicher
Vielfalt bei betrieblichen
Abläufen praktizieren
3
alle LF
(Berufsbezogene Vorbe-
merkungen)
b)
Strategien zum verant-
wortungsvollen Umgang
mit digitalen Medien an-
wenden, im virtuellen
Raum unter Berücksichti-
gung der Persönlichkeits-
rechte Dritter zusammen-
arbeiten
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Ausbildungsberufsbildposition
Zeitliche
Zuordnung
Schuljahr
Lernfeld(er)
1
2
3
c)
Insbesondere bei der
Speicherung, Darstellung
und Weitergabe digitaler
Inhalte die Auswirkungen
des eigenen Kommunika-
tions- und Informations-
verhaltens berücksichti-
gen
d)
Bei der Beurteilung, Ent-
wicklung, Umsetzung und
Betreuung von IT-Lösun-
gen ethische Aspekte re-
flektieren